Die Stadt Erkrath wird für die Monate März und April in offenen Ganztagsschulen keine Elternbeiträge für Kinder erheben, die die Betreuung nicht in Anspruch genommen habenoder nehmen. Bild: pixabay
Die Stadt Erkrath wird für die Monate März und April in offenen Ganztagsschulen keine Elternbeiträge für Kinder erheben, die die Betreuung nicht in Anspruch genommen habenoder nehmen. Bild: pixabay

Erkrath. Die Stadt Erkrath wird für die Monate März und April in offenen Ganztagsschulen keine Elternbeiträge für Kinder erheben, die die Betreuung nicht in Anspruch genommen haben oder nehmen. Dies wurde in der Ratssitzung am 23.03.2021 beschlossen. Somit werden die geleisteten Beiträge in den nächsten Wochen erstattet.

Für Kinder, die außerhalb der Unterrichtszeit Betreuung in Anspruch genommen haben oder nehmen werden, wird für den Monat März nur die Hälfte des OGS-Beitrages erhoben, für den April der reguläre Betrag. Für die Essensgelder gilt eine taggenaue Abrechnung von 3 Euro pro Tag, bei einer Obergrenze von insgesamt 46 Euro für den Monat.