Strenge Schutzmaßnahmen gelten angesichts der Coronavirus-Lage im Mettmanner Krankenhaus. Foto: André Volkmann
Strenge Schutzmaßnahmen gelten angesichts der Coronavirus-Lage im Mettmanner Krankenhaus. Foto: André Volkmann

Mettmann. Ab Montag, 12. April, gelten für Besucher des Krankenhauses neue Regelungen, um Patienten auf den Stationen besuchen zu dürfen.

„Wir wollen Besuche unserer Patienten weiterhin möglich machen, auch wenn andere Häuser bereits zum absoluten Besuchsverbot zurückgekehrt sind“, sagt Geschäftsführerin Jessica Llerandi. Sie stellt den Aspekt der bestmöglichen Sicherheit in den Fokus, weiß aber auch, wie wichtig Besuche im Krankenhausalltag für die Patienten sind.

„Daher werden wir unsere Zutrittsregelungen ab Montag um den Nachweis eines zertifizierten, negativen Testergebnisses erweitern, das nicht älter als 48 Stunden sein darf“, so die Geschäftsführerin weiter. Gelockert wird dadurch aber die Regelung einer einzigen festgelegten Besuchsperson. Die Besucher dürfen wechseln, nach wie vor erhält ein Besucher pro Tag und pro Patient weiterhin eine Stunde Zutritt.

Patienten benötigen keinen mitgebrachten Antigen-Nachweis per Schnelltest. Sollte jedoch eine Begleitperson mitkommen, ist auch hier das Test-Zertifikat analog zu den Besuchern erforderlich. „Ausnahmen für Geimpfte gibt es nicht“, so der Hinweis aus dem EVK Mettmann.

Für die Geburtshilfe gelten die bewährten Regelungen. Väter dürfen nach wie vor ab Beginn der Geburt mit in den Kreißsaal und auch in das Familienzimmer. Dazu wird ein aktueller Schnelltest am gleichen Tag vor Ort im Krankenhaus durchgeführt.

Trotz der Neuerung gilt nach wie vor die Selbstauskunft vor Betreten des Krankenhauses, so dass sichergestellt ist, dass Besucher und Begleitpersonen mit Symptomen keinen Zutritt in das Krankenhaus erhalten. Die Dokumentation des Besuchs erfolgt weiterhin per Formular im Eingangsbereich oder Online über die Website.

Ferner gelten für Alle, die das Krankenhaus betreten auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln und nach wie vor dringend das Einhalten der Maskenpflicht, also das dauerhafte Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Das Krankenhaus behält sich vor jeden Verstoß zu ahnden und zudem ein Besuchsverbot auszusprechen.

Die Krankenhausverwaltung fasst die Regeln wie folgt zusammen:

  • Zutritt für Besucher mit zertifiziertem Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 48 Std)
  • Selbstauskunft zur Besuchsdokumentation
  • Zutritt nur ohne Symptome
  • Maskenpflicht (medizinisch) für den gesamten Aufenthalt im Krankenhaus
  • Ein Besucher pro Tag pro Patient für eine Stunde nach Terminvereinbarung
  • Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln

„Wir wissen, dass der Aufwand eines Besuchers durch das zusätzliche Zertifikat erhöht wird, dennoch sind diese Maßnahmen notwendig, damit wir Besuche weiterhin ermöglichen können“, betont Llerandi Pulido. Sie mahnt: „Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, dann muss auch das EVK Mettmann als Konsequenz seine Türen für Besucher wieder schließen“.