Ein Sozialgesetzbuch ist zu sehen. Foto: pixabay
Ein Sozialgesetzbuch ist zu sehen. Foto: pixabay

Mettmann. Die Verwaltung der Kreisstadt Mettmann sucht aus dem Bereich der Stadt Mettmann für den Sozialgerichtsbezirk Düsseldorf ehrenamtliche Richter. 

Gesucht werden die Ehrenamtliche Richter aus dem Kreise der mit dem Sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertrauten Personen -und zwar für die Wahlzeit vom 2. Januar 2022 bis 1. Januar 2027.

„Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben“, teilt die Stadtverwaltung zu den Voraussetzungen mit.

In erster Linie kommen aktive oder ehemalige Beamte und Angestellte aus der Sozialverwaltung in Frage. Personen, die eine Prozess vertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wahrnehmen, dürfen nicht vorgeschlagen werden. Ferner sollte nicht vorgeschlagen werden, wer den Ladungen zu den Sitzungen wegen beruflicher oder sonstiger Belastungen nur selten Folge leisten kann.

Für die Vorschlagslisten werden folgende Angaben benötigt:

      • Vor- und Zuname
      • die Amtsbezeichnung
      • das Geburtsdatum
      • die genaue Anschrift
      • Kontaktdaten (Telefon: dienstlich, privat, mobil; ggf. Mailadresse)
      • Informationen bzgl. der früheren Ausübung eines Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit.

Bewerbungen müssen bis spätestens 3. Mai der Stadtverwaltung vorliegen, um den durch die zuständige Behörde (Bezirksregierung Münster) gesetzten Termin einhalten zu können.

Da die vorgeschlagenen Personen letztendlich tatsächlich durch die Bezirksregierung Münster im Benehmen mit dem Sozialgericht Düsseldorf gewählt werden, ist mit der Aufnahme auf die Vorschlagsliste durch die Stadtverwaltung nicht zwingend gegeben, dass die konkrete Wahl zum ehrenamtlichen Richter auch tatsächlich vollzogen wird.

Bei Interesse für diese interessante Tätigkeit sollten die Bewerbungen in Textform geschickt werden an die: Kreisstadt Mettmann, Die Bürgermeisterin, Amtsleitung Soziales, Neanderstr. 85 in 40822 Mettmann.

Die Stadtverwaltung weist auf die Notwendigkeit der Textform hin (Brief, E-Mail oder Fax an die Nummer 980 756). Telefonische Bewerbung können sich angenommen werden.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten im Rahmen der terminierten Sitzungen Entschädigungen nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (u.a. Fahrtkostenersatz und ggf. Verdienstausfall).

Für Rückfragen steht Sozialamtsleiterin Anja Karp unter der Telefonnummer 02104 980-450 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.