Die Corona-Notbremse in NRW ist bis zum 26. April verlängert worden. Bilder: pixabay
Die Corona-Notbremse in NRW ist bis zum 26. April verlängert worden. Bilder: pixabay

Düsseldorf. Die aktuellen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 26. April. Die NRW-Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung verlängert.

„Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeeinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung mit ihren bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 26. April“, das teilt die Landesregierung mit.

Damit bleibt die Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100.

Zudem werden in der Corona-Schutzverordnung die rechtlichen Grundlagen für die digitalen Modellprojekte geschaffen. Die vom NRW-Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium ausgewählten Projekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und auf diese Weise wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Bekämpfung der pandemischen Lage liefern.

„Die Modellprojekte sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt“, so die Landesregierung. Das jeweilige Projekt sei unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die Sieben-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt.