Stühle sind auf den Schultischen hochgestellt. Foto: pixabay/symbolbild
Stühle sind auf den Schultischen hochgestellt. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Ab Montag, 19. April, findet in Wuppertal – sowie in zwölf weiteren NRW-Kommunen – Unterricht auf Distanz statt. Grund sind die hohen Infektionszahlen. Abschlussklassen dürften jedoch zum Präsenzunterricht, das teilte die Landesregierung am Freitag mit.

Die Landesregierung schafft in einer Landesverordnung jene Vorgaben, die den noch ausstehenden geplanten bundeseinheitlichen Regelungen entsprechen.

Damit gilt grundsätzlich: „Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, stellt das Gesundheitsministerium dies durch eine Allgemeinverfügung fest und bestimmt darin den Tag, ab dem Distanzunterricht stattfindet. Dies ist im Regelfall ab dem zweiten Tag nach Feststellung der Fall. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.“

In einigen Kreisen und Städten greift das Land bereits ein, so etwa in Wuppertal. In diesen Kommunen bleibt der Wechselunterricht ab Montag ausgesetzt, der Schulbetrieb findet auf Distanz statt.

Laut NRW-Landesregierung bleibt es „bis zu einem Absinken der Inzidenzwerte für mindestens drei Tage unter 200 unverändert bei den seit dem Ende der Osterferien geltenden Regelungen, dass nur die Abschlussklassen und eine pädagogische Betreuung in Präsenz erfolgen und alle anderen Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht erhalten“.

Nicht betroffen und weiterhin im Präsenzformat zulässig ist der Unterricht:

    • für die Abschlussklassen (einschließlich der Prüfungen) der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs
    • in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs

Ebenfalls weiter möglich sei insbesondere das Angebot der pädagogischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine angemessenen Bedingungen für das Lernen im Distanzunterricht vorfinden, so die Landesregierung.

Eine Rückkehr in den Wechselunterricht ist möglich, wenn der Inzidenzwert für mindestens drei Tage unter 200 liegt. Zum nächsten Wochenbeginn können dann wieder Präsenzphasen stattfinden. Auch dies wird durch das Gesundheitsministerium per Allgemeinverfügung festgelegt und öffentlich bekannt gemacht werden.

Einige nordrhein-westfälische Kreise und kreisfreie Städte liegen Stand am Freitag bereits über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 und bleiben laut Landesregierung „daher definitiv ab Montag im Distanzunterricht“.

Derzeit betroffen sind Schulen in diesen NRW-Kommunen:

    1. Stadt Duisburg
    2. Stadt Gelsenkirchen
    3. Stadt Hagen
    4. Stadt Krefeld
    5. Märkischer Kreis
    6. Stadt Mülheim an der Ruhr
    7. Oberbergischer Kreis
    8. Rheinisch-Bergischer Kreis
    9. Stadt Remscheid
    10. Kreis Siegen-Wittgenstein
    11. Stadt Solingen
    12. Kreis Unna
    13. Stadt Wuppertal