Der Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung ist ab 19. April nicht mehr möglich - der Kreis Mettmann hebt die lockernde Allgemeinverfügung auf. Fotos: pixabay/Volkmann
Der Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung ist ab 19. April nicht mehr möglich - der Kreis Mettmann hebt die lockernde Allgemeinverfügung auf. Fotos: pixabay/Volkmann

Kreis Mettmann. Der Kreis Mettmann teilt mit, dass die Lockerungen ab Montag, 19. April, aufgehoben sind. 

Weil die „Corona-Inzidenzwerte im Kreis weiter steigen“, so die Kreisverwaltung, hatte man früher als ursprünglich geplant auf die Lage reagiert: Nun gelten im Kreis Mettmann ab Montag wieder die Regelungen zur NRW-Notbremse in vollem Umfang.

Damit ergeben sich laut Kreisverwaltung unter anderem die folgenden Einschränkungen:

  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click & Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click & Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt