Beim Jugendamt bittet man um Geduld bezüglich Beitragserstattung. Foto: pixabay
Beim Jugendamt bittet man um Geduld bezüglich Beitragserstattung. Foto: pixabay

Mettmann. Das Mettmanner Jugendamt bittet um Geduld bezüglich der Erstattungen von Elternbeiträgen. 

Aufgrund mehrerer Nachfragen zu Erstattungen von Elternbeiträgen wegen Corona-bedingter, eingeschränkter Betreuungszeiten, teilt das Jugendamt der Kreisstadt Mettmann mit, dass die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über eventuelle Erstattungen und / oder Teilerstattungen der Elternbeiträge ab Februar dieses Jahres gemacht hat.

Mittlerweile gebe es jedoch Anhaltspunkte, dass die Landesregierung eine Gesamtlösung anstrebe, die sowohl den Bereich Kindertagesbetreuung, als auch den Bereich der nachschulischen Betreuungsangebote (Offene Ganztagsschule) für den Zeitraum bis zu den Sommerferien umfasse. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Vor diesem Hintergrund hätten die kommunalen Spitzenverbände empfohlen, Entscheidungen über Entlastungen der Eltern in alleiniger kommunaler Verantwortung zunächst zurückzustellen und die Entscheidung der Landesregierung abzuwarten.

Deshalb bittet das Jugendamt alle Eltern, bei den Einzahlungen beziehungsweise eingerichteten Daueraufträge keine Änderungen vorzunehmen. Sollte die Landesregierung sich für Erstattungen aussprechen, erfolgt eine automatische Rückerstattung durch die Stadt. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, wird das Jugendamt dies umgehend mitteilen.

Weitere Informationen für Eltern sowie Informationen für Träger, Leitungen und Personal in der Kindertagesbetreuung gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.