Menschen mit einer chronischen Erkrankung der Priorität 2 können ab 30. April einen Impftermin auch für das Impfzentrum vereinbaren. Foto: pixabay
Menschen mit einer chronischen Erkrankung der Priorität 2 können ab 30. April einen Impftermin auch für das Impfzentrum vereinbaren. Foto: pixabay

Düsseldorf. Ab dem 30. April ist eine Terminbuchung für eine Corona-Impfung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 möglich. Das teilt das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit. 

Nordrhein-Westfalen weitet die Impfkampagne weiter aus. Ab dem 30. April sollen chronisch Erkrankte aus der priorisierten Gruppe 2 Termine für eine Impfung buchen können. Das sei zwar auch vorher möglich, etwa über Einzelfallentscheidungen oder in  Arztpraxen, allerdings warteten viele noch auf einen Impftermin, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Klar ist, dass diese Zielgruppe bei ihren Ärztinnen und Ärzten am besten aufgehoben ist. Deswegen sollen und müssen die Impfungen dort auch künftig stattfinden.“ Die Impfzentren könnten allerdings „für einen kurzen Übergangszeitraum mit den vorhandenen Kapazitäten unterstützen“.

Für die Vereinbarung eines Impftermins werden die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert. Der Ablauf für Terminbuchungen entspricht dem derzeitigen Verfahren: Ab 8 Uhr am 30. April können Buchungen über die Kassenärztlichen Vereinigungen online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 vorgenommen werden.

Chronisch Erkrankte benötigen eine formlose Bescheinigung über ihre Erkrankungen von einem Arzt, Vordrucke gibt es dafür auch auf der Webseite des NRW-Gesundheitsministeriums. Der Nachweis solle zum Impfzentrum mitgebracht werden, so Laumann im Rahmen der Pressekonferenz am Morgen.

Zum Einsatz kommen laut NRW-Gesundheitsministerium die Impfstoffe der Firmen Moderna und Biontech – eine Wahlmöglichkeit bestehe jedoch nicht.

Wer als chronisch erkrankt im Sinne der Priorität 2 gilt, ist festgelegt. Das Ministerium listet hierzu auf:

    • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
    • Personen nach Organtransplantation
    • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
    • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
    • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
    • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
    • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
    • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
    • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

Zudem gilt: Es ist weiterhin möglich, eine Impfung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu beantragen.

Das NRW-Gesundheitsministerium weist zudem darauf hin, dass Partnerbuchungen aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Moment nicht mehr möglich sein werden. „Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher bis zum 29. April einen Impftermin vereinbaren“, so das Ministerium.

In der Pressekonferenz am Morgen machte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann deutlich, dass man „beim Impfen in NRW in den letzten Wochen sehr gut vorangekommen“ sei.

Auch die Staatskanzlei weist auf das gestiegene Tempo bei den Corona-Impfungen hin. Für die erste Million Erstgeimpfte habe man noch zwei Monate gebraucht, für die zweite einen Monat, für die dritte knapp zwei Wochen – inzwischen habe Nordrhein-Westfalen die vierte Million Erstgeimpfte innerhalb von neun Tagen geschafft. Die Zahl der Gesamtimpfungen liegt bei über 5 Millionen.