Wie oft in der Woche kann man eigentlich einen kostenlosen Schnelltest in Anspruch nehmen? Das Gesundheitsministeriums des Landes NRW gibt Antwort auf diese Anfrage.
„Mindestens einmal in der Woche“ heißt es in vielen Veröffentlichungen. Viele Menschen sind aber verunsichert, was das zu bedeuten hat. Dazu schreibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
„In der Coronavirus-Testverordnung des Bundes, die der Abrechnung der kostenlosen Bürgertestungen zugrunde liegt, heißt es in § 5 Absatz 1 zu den Bürgertestungen nach § 4a: Testungen nach § 4a können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.
Mindestens einmal pro Woche, das heißt: Es können auch mehr sein. Ein Test einmal in der Woche ist wünschenswert und sinnvoll.
Es können sich darüber hinaus aber auch Situationen und Notwendigkeiten ergeben, etwa wenn die App eine Risikobegegnung anzeigt, ein weiteres Mal (oder mehr) in der Woche das kostenlose Testangebot wahrzunehmen.“
Das Ministerium sei überzeugt, „dass die Menschen mit diesem kostenlosen Testangebot verantwortungsvoll umgehen“.
In anderen Veröffentlichungen wird explizit darauf hingewiesen, dass es keine zentrale Registrierung gibt, wer wann getestet worden ist. In der Praxis bedeutet das also: Die Menschen können sich so oft testen lassen, wie sie es für nötig erachten.
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