Ein Erwachsener und ein Kind malen gemeinsam. Foto: pixabay
Ein Erwachsener und ein Kind malen gemeinsam. Foto: pixabay

Heiligenhaus. Die Corona-Notbremse bedingt auch in Heiligenhaus einen Notbetrieb in den Kindertageseinrichtung. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden sich ab der kommenden Woche auch für die Heiligenhauser Kindertageseinrichtungen entsprechende Veränderungen ergeben. Da sich die Inzidenz im Kreis Mettmann in den zurückliegenden Tagen bei rund 200 eingependelt haben, kommt die Corona-Notbremse, die ab einer Inzidenz von 165 greift, auch hier zum Tragen.

Für die Kindertageseinrichtungen bedeutet dies eine Umstellung in den Notbetrieb. Die Betreuung kann somit nur noch für diejenigen Kinder erfolgen, die unter die eng gefassten Ausnahmeregelungen fallen und denen, mit entsprechender Bescheinigung, keine andere Möglichkeit der Betreuung zur Verfügung steht.

Der Notbetrieb gilt entsprechend der gesetzlichen Regelung zunächst solange, bis der Inzidenzwert von 165 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

Elternbeiträge

Die Stadt Heiligenhaus zieht ab Mai 2021 zunächst keine weiteren Elternbeiträge ein. Die Eltern, die die Elternbeiträge überweisen, brauchen bis auf Weiteres keine Überweisung mehr zu veranlassen, erklärt die Stadtverwaltung.

„Die Stadt Heiligenhaus möchte damit die Eltern schnell entlasten, um so zumindest finanziell einen Ausgleich für die weiteren Einschränkungen in allen Betreuungsangeboten zu bieten.“ macht Jugenddezernent Thomas Langmesser hierzu abschließend deutlich.

Nach wie vor habe das Land bisher keine Regelung zu den Elternbeiträgen getroffen, teilt die Stadt Heiligenhaus mit. Es sei jedoch über den Städte- und Gemeindebund eine solche grundsätzliche Regelung in Aussicht gestellt worden. Sobald es diese gebe, ergingen auch in Heiligenhaus neue Bescheide mit entsprechenden Beitragsreduzierung.