Ein Biergarten in Heiligenhaus. Foto: Mathias Kehren
Ein Biergarten in Heiligenhaus. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Die Stadt Heiligenhaus hat ein Hilfsprogramm für die örtliche Gastronomie angekündigt. Unter anderem soll die sogenannte Überbrückungshilfe III des Bundes auf Antrag vorfinanziert werden.

Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen zum Infektionsschutz sind die hiesigen Gastronomiebetriebe schon seit November geschlossen. Einzig erlaubt ist der Außer-Haus-Verkauf, wobei Kunden nur in großem Abstand das gekaufte Essen verzehren dürfen. Bei vielen Heiligenhauser Wirten sei die finanzielle Not mittlerweile groß und werde teilweise zusätzlich verschärft, weil die Finanzierungshilfe des Bundes, hier die Überbrückungshilfe III, durch lange Prüfverfahren nur langsam ausgezahlt werde, beschreibt Bürgermeister Michael Beck das Problem, dem sich die Stadtspitze nun annehmen will.

Mit dem Hilfsprogramm für die örtliche Gastronomie möchte die Stadt Heiligenhaus Betriebe unterstützen, die auf die Auszahlung der Überbrückungshilfe III warten. „Uns reicht dafür die Zusage des zuständigen Steuerberaters, dass der Betrieb für die beantragte Unterstützung berechtigt ist“, erklärt Beigeordneter Andreas Sauerwein das Prozedere. Bewusst solle auf umfangreiche Antragsunterlagen verzichtet werden, um den Betroffenen nicht noch mehr Bürokratie zuzumuten und schnelle Hilfe zukommen zu lassen.

„Unser Hilfsprogramm ist für die Monate April, Mai und Juni angelegt und orientiert sich im Umfang an der Überbrückungshilfe“, erläutert Bürgermeister Michael Beck. Die finanzielle Hilfe werde zinsfrei gewährt und müsse mit Erhalt der Überbrückungshilfe III vom Bund oder möglichst bis zum Jahresende zurückgezahlt werden.

Die Gastronomie schaffe einen wesentlichen Anreiz für Menschen, in die Heiligenhauser Innenstadt zu kommen, da ist sich die Spitze der Stadt Heiligenhaus sicher. Und auf deren Erhalt zielt denn auch das Zwischenfinanzierungs-Programm ab. Darüber hinaus möchte die Stadt weitere Hilfestellung leisten, um speziell das Angebot an Außengastronomie zu unterstützten. Einem Bereich, wo sicherlich als erstes wieder Gastronomie möglich ist, wenn die Schutzmaßnahmen gelockert werden.

„Erweiterungen im Außenbereich sollen möglichst genehmigungsfrei möglich sein“, sagt Andreas Sauerwein. In diesem Zusammenhang werde auch an einem einheitlichen Markisensystem gearbeitet, das die Betriebe dann einfach nur noch bestellen müssten. Das könne gleichzeitig zu einem attraktiven Stadtbild beitragen, das sicherlich auch noch über Corona hinaus schön anzuschauen wäre.

Generell könne die Zwischenfinanzierung von jedem Betrieb in Anspruch genommen werden, der Überbrückungshilfe III berechtigt ist, präzisiert Michael Beck. Und Andreas Sauerwein ergänzt: „Wir helfen, wo wir als Stadt helfen können.“ Wer Unterstützung suche, könne sich gerne an die Stadt wenden.