Wuppertal. Die WSW-Mobil weisen für den ÖPNV auf die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske hin.
Mit Inkrafttreten der bundesweit einheitlichen Notbremse gelten auch im öffentlichen Nahverkehr verschärfte Regelungen. Nun weisen die Wuppertaler Stadtwerke darauf hin, dass die Fahrgäste im ÖPNV zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet sind, die die Standards FFP2, KN95 oder N95 erfüllt. Medizinische OP-Masken sind nicht ausreichend.
Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske gilt nicht nur in den Fahrzeugen, sondern in allen Einrichtungen des ÖPNV, also auch an Haltestellen.
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