Ein Fall von Tularämie ist in Heiligenhaus erfasst worden: Die ansteckende Erkrankungen ist auf den Menschen übertragbar. Foto: pixabay
Ein Fall von Tularämie ist in Heiligenhaus erfasst worden: Die ansteckende Erkrankung ist auf den Menschen übertragbar. Foto: pixabay

Heiligenhaus/Kreis Mettmann. Im Kreis Mettmann ist bei einem Feldhasen ein Fall der meldepflichtigen Zoonose Tularämie festgestellt worden. Darauf weist die Kreisjägerschaft hin.

„Nach dem Ausbruch der Hasenpest in Paderborn und wahrscheinlich auch in benachbarten Gemeinden und Landkreisen wurde nun auch im Kreis Mettmann bei einem in Heiligenhaus verendet aufgefundenen Feldhasen die Tularämie nachgewiesen“, informiert Susanne Bossy für die Kreisjägerschaft.

Die meldepflichtige Tularämie, auch als „Hasenpest“ bezeichnet, ist eine Zoonose, also eine auf den Menschen übertragbare Krankheit. Sie ist höchst ansteckend und häufig lebensbedrohlich.

„Tot aufgefundene Hasen und Kaninchen sollte man nicht anfassen und dem zuständigen Kreisveterinäramt oder dem Ordungsamt melden“, warnt die Kreisjägerschaft, die dazu rät, Hunde ausschließlich an der Leine zu führen und offizielle Spazier- und Wanderwege nicht zu verlassen.

Wenn Hunde dennoch mit erkrankten oder toten Tieren in Kontakt kommen, sollte man diese so schnell wie möglich mit Einmalhandschuhen gründlich an Kopf und Schnauze abwaschen.

„Hunde erkranken in der Regel selbst zwar nicht, können aber auf den Kontakt mit an Hasenpest erkrankten Nagern mit Durchfall und Erbrechen reagieren und die Krankheitserreger weiter übertragen“, so Susanne Bossy. Für Menschen sei die Tularämie lebensbedrohlich. Es komme immer wieder zu Todesfällen durch die sogenannte Hasenpest.