Ab 1. Mai gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden. Bild: pixabay
Ab 1. Mai gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden. Bild: pixabay

Kreis Mettmann. Der neue Energieausweis muss seit dem 1. Mai die CO2-Emissionen in Wohngebäuden aufführen.

Energiesparende Gebäude sind wichtig für den Klimaschutz, aber auch für den Kontostand von Verbraucher:innen. Durch den CO2-Preis auf fossile Energieträger wie Öl und Gas steigen in vielen Haushalten die Heizkosten. Wer eine neue Wohnung sucht oder ein Haus kaufen möchte, sollte sich daher auch mit dem energetischen Zustand des Gebäudes auseinander-setzen. Die neuen Energieausweise bieten dafür eine gute Orientierung. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welchen Nutzen die neuen Energieausweise darüber hinaus bieten.

  • Wann wird ein Energieausweis benötigt?
    Ein Energieausweis wird immer benötigt, wenn eine Immobilie neu vermietet oder verkauft werden soll. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Bereits bei der Besichtigung sollte der Energieausweis der interessierten Person vorgelegt werden. Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen. Sind energetische Verbesserungen möglich, muss der Ausweis auch diese beinhalten. Solange das Wohneigentum selbst genutzt oder nicht neu vermietet wird, wird kein Energieausweis benötigt.
  • Welche Informationen enthalten die neuen Energieausweise?
    Der Ausweis zeigt mittels einer farbigen Skala von A+ bis H, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet. Ein gut modernisiertes Einfamilienhaus liegt üblicherweise in der Effizienzklasse C. Auf den neuen Ausweisen werden nun auch die Treibhausgasemissionen angezeigt, die durch den Gebäudebetrieb verursacht werden. Weil diese Angabe auf je einen Quadratmeter Wohnfläche des Gebäudes bezogen wird, können die Bewohner ihre CO2-Bilanz in den eigenen vier Wänden einfach abschätzen.
  • Müssen die Energieausweise sofort erneuert werden?
    Nein. Die Energieausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig. Die alten Ausweise werden also noch einige Zeit im Umlauf sein. Nur neu ausgestellte Nachweise müssen die zusätzlichen Angaben zur Höhe der CO2-Emissionen enthalten. Für Neubauten gilt dies bereits seit November 2020, für Bestandsbauten ab Mai 2021.
  • Was lässt sich bei einer schlechten Energiebilanz tun?
    Gebäude mit schlechter Energiebilanz sind nicht nur klimaschädlich, sondern auch für potentielle Mieter:innen oder Käufer:innen unattraktiv. Hier schaffen energetische Verbesserungen durch Modernisierungsmaßnahmen Abhilfe: beispielsweise durch die Optimierung der Heizanlage oder die Aufwertung von Dach oder Fassade. Dadurch steigt der Wert der Immobilie und es sinken die Energiekosten. Gleichzeitig winken attraktive finanzielle Fördermittel, welche im Jahr 2020 nochmal deutlich erhöht worden sind.

Informationen zur energetischen Sanierung bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts Energie2020plus an, das mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes NRW gefördert wird.