Die Grundsteuer B solle um 615 v.H. statt um 650 v.H. angehoben werden, so lautet der Kern des Antrags von SPD, FDP und Wülfrather Gruppe. Foto: pixabay
Der Hebesatz der Grundsteuer B solle um 615 v.H. statt um 650 v.H. angehoben werden, so lautet der Kern des Antrags von SPD, FDP und Wülfrather Gruppe. Foto: pixabay

Wülfrath. Die Fraktionen von SPD, Wülfrather Gruppe und FDP bringen einen Antrag zur Grundsteuer in die nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein.

„Sowohl der Bürgermeister als auch der Kämmerer haben bei der Einbringung des
Haushalts nachvollziehbar dargestellt, dass eine Grundsteuererhöhung unumgänglich
ist“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, FPD und Wülfrath. „Die Alternative wäre ein sechstes Haushaltssicherungskonzept, das aber aufgrund
der notwendigen Verbesserungsziele von 1,5 bis 1,6 Millionen Euro ebenso nicht ohne
Steuererhöhungen auskommen würde.“

Nach fünf Haushaltssicherungskonzepten seien die freiwilligen Leistungen auf ein
Minimum geschrumpft. „Die Zitrone ist ausgequetscht!“, steht im dem Antrag, den die Fraktionsvorsitzenden Manfred Hoffmann (SPD), Wolfgang Peetz (WG) und Hans-Peter Altmann (FDP) unterzeichnet haben. Der Sparkurs der letzten Jahre habe seine Talsohle erreicht.

Zur Begründung heißt es weiter: „Neben den gravierenden Einschnitten im freiwilligen Bereich wie Schließung der Stadthalle, Rückzug aus dem Betrieb des Zeittunnels, sind die Folgen für die städtische Infrastruktur mittlerweile unübersehbar. Jetzt ist nicht mehr weiterer Abbau angesagt, sondern Umbau zu einer nachhaltigen Infrastruktur und zu einem qualitativen Wachstum. An vielen Stellen z.B. bei der Grünflächenpflege oder der Straßenunterhaltung gibt es deutlichen Nachholbedarf. Das alles kostet Geld, das bisher nicht vorhanden war. Hinzu kommen wichtige Investitionen für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Wülfrath, z.B. für den Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache oder für die Digitalisierung. Die Maßnahmen aus dem Klimaschutzpakt sind erste Anfänge für eine CO2-neutrale Kommunalpolitik.“

Die drei Fraktionen begründen weiter: „Die Kredite zur Liquiditätssicherung, also der städtische Dispo, würden im Finanzplanungszeitraum erstmals die Grenze von 50 Millionen Euro überschreiten. Auch diese Entwicklung muss dringend aufgehalten werden, denn die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen. Ein solches Vorgehen entspricht nicht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit.

Die Verwaltung hat im Haushaltsentwurf eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 650
v.H. für die Jahre 2021 und 2022 vorgeschlagen. In den Jahren 2023 und 2024 sollte
der Satz dann auf 580 v.H. gesenkt werden. Für einen durchschnittlichen
Immobilienbesitzer wäre dies eine Mehrbelastung von 150 Euro pro Jahr, ab 2023
von 80 Euro pro Jahr.

Auf der Grundlage der aktuellen Veränderungsliste schlagen wir nun vor, die
geplante Erhöhung auf 615 v.H. zu reduzieren und diesen Hebesatz für den
Finanzplanungszeitraum bis 2024 bestehen zu lassen. Für den Immobilienbesitzer ist
die Belastung in den Jahren 2021 bis 2024 nahezu identisch.“