Ein E-Auto an einer Ladesäule. Bild: pixabay
Ein E-Auto an einer Ladesäule. Bild: pixabay

Erkrath. Die Zahl der in Erkrath gemeldeten batterieelektrischen Fahrzeuge und Plug-in-Hybride hat sich binnen eines Jahres nahezu verdreifacht. Dadurch ist auch der Bedarf an E-Ladestationen innerhalb des Stadtgebiets weiter gestiegen. In Abstimmung mit den Stadtwerken Erkrath hat die Stadtverwaltung daher nun die bisherige Parkregelung an allen öffentlichen E-Ladestationen angepasst. Demnach dürfen E-Autos in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr nur noch für maximal vier Stunden – anstatt wie bisher uneingeschränkt – abgestellt bzw. geladen werden.

So können die Stellplätze tagsüber von mehreren E-Fahrzeugen genutzt werden, was zu einer effizienteren Auslastung der Ladestationen beiträgt. Die maximale Parkdauer bietet dabei weiterhin mehr als ausreichend Zeit für den Ladeprozess. „Bislang waren die Stellplätze an den E-Ladestationen so beschildert, dass dort Elektrofahrzeuge selbst ohne aktiven Ladevorgang unbegrenzt parken konnten. Dies führte vermehrt dazu, dass die begehrten Stellplätze über lange Zeit von einzelnen E-Fahrzeugen blockiert wurden“, erklärt Torben Priggert, Mobilitätsmanager der Stadt Erkrath. Durch die Optimierung der Parkregelung ist ein deutlich flexiblerer Ladevorgang für mehrere Nutzerinnen und Nutzer über den Tag verteilt möglich.

E-Ladestationen im Stadtgebiet und private Fördermöglichkeiten
Insgesamt befinden sich 13 öffentliche E-Ladestationen im Stadtgebiet. Erst im letzten Jahr wurden vier neue Stationen durch die Stadtwerke Erkrath installiert, zwei weitere durch die Neander Energie am Parkplatz des Neanderthal-Museums. Weitere neue Standorte sind in Planung.

Für Privatleute bestehen durch Bundesfördermittel zudem weiterhin attraktive Kaufprämien für E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride; die Installation privater Wallboxen – beispielsweise in Tiefgaragen – wurde durch die neue Gesetzgebung für Mieterinnen und Mieter vereinfacht. Ausführliche Informationen können auf der Website der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/klimaschutz abgerufen werden.