Die Polizei führte im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durch. Symbolfoto: Polizei
Die Polizei führte im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durch. Symbolfoto: Polizei

Langenfeld. In Langenfeld hat die Polizei am Dienstag eine Drogenfahrt gestoppt und gegen Fahrer und Beifahrer zahlreiche Strafverfahren eingeleitet.  

„Am Dienstagmittag landeten unsere Kollegen des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann bei einer Verkehrskontrolle auf der Schneiderstraße in Langenfeld einen polizeilichen Volltreffer“, freut man sich bei der Polizei.

Laut Behörde stoppten die Beamten gegen 12.45 Uhr einen VW Golf älteren Baujahrs, an dessen Steuer ein 25-Jähriger saß. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der junge Mann keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Zudem habe er während des Gespräches Ausfallerscheinungen gezeigt. Die Beamten vermuteten daher, der Mann habe möglicherweise Drogen konsumiert. Ein noch vor Ort durchgeführter Schnelltest bestätigte den Verdacht. Das Ergebnis: Positiv auf Cannabis und Kokain.

„Der 21-jährige Beifahrer, der sich als Halter des VW Golf vorstellte, konnte weder eine gültige Zulassungsbescheinigung noch eine Versicherung für das Fahrzeug vorweisen“, so die Polizei weiter. Damit nicht genug: Eine Überprüfung der Darmstädter Kennzeichen haben ergeben, dass diese nicht zum Fahrzeug gehörten.

Die Beamten stellten die Kennzeichen sicher und untersagten die Weiterfahrt. Der 25-Jährige wurde zur Polizeiwache gebracht, wo zur weiteren Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe durchgeführt wurde.

Anschließend leiteten die Experten des Verkehrsdienstes mehrere Strafverfahren ein: Der 25-Jährige muss nun die Konsequenzen für sein Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln tragen.

Den 21-jährigen Beifahrer erwarten Verfahren wegen Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem leiteten die Beamten ein Verfahren wegen Urkundenfälschung ein. Des Weiteren muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, da er zugelassen hat, dass der 25-Jährige das Fahrzeug führte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.