Die Zahl an Corona-Tests soll deutlich erhöht werden, um mehr Überblick über das Infektionsgeschehen zu erlangen. Foto: Mathias Kehren
Sehr gefragt in diesen Tagen: Corona-Schnelltests. Hier wird die Probe aus dem Rachen entnommen. Foto: Mathias Kehren

Kreis Mettmann. Fast so alt wie die Pandemie ist der Ruf nach einheitlichen Regeln. Das ist menschlich, wir wollen es überschaubar. Wenn etwas überschaubar ist, haben wir die Chance, es zu verstehen, zu behalten und womöglich uns auch noch danach zu verhalten. 

Allerdings sind einheitliche Regeln auch Quatsch. Wenn zum Beispiel hier ein Inzidenzwert von über 200 erreicht worden ist, dort aber einer unter 50, ist es Unsinn, an beiden Orten alles dicht zu machen. Also hat es Sinn, unterschiedliche Regeln aufzustellen. Und damit wird es unübersichtlicher.

Wenn dann noch verschiedene Instanzen beschließen, die Regeln aufzustellen, dann wird es noch unübersichtlicher. Zum Beispiel die Bundesregierung auf der einen, die Landesregierung auf der anderen Seite. Damit aber nicht genug: Kreise und Städte haben auch noch ein Wort mitzureden. Das glauben Sie nicht? Hier ein Beispiel: Warum gilt in der einen Stadt Maskenpflicht in der Fußgängerzone und in der anderen nicht? Sehen Sie!

Längst haben wir also den Bereich des Übersichtlichen verlassen, aber es sei noch der Hinweis gestattet, dass allein die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes 27 Seiten umfasst. Denn die Dinge, die so alles geregelt sein wollen, müssen ja auch noch juristisch Bestand haben, was dann zur Folge hat, dass sie kein Mensch mehr versteht.

Damit sind wir bei der Aufgabe der Medien: Wir versuchen, das alles in Nachrichten zu übersetzen, die man auch verstehen kann.

Zurück zur Übersichtlichkeit. In dieser Woche erhielt jemand aus unserem Team in einem Testzentrum die Auskunft, dass ein solcher Test jetzt 48 Stunden Gültigkeit habe. Wir haben kurz gestutzt: Stimmt das überhaupt? Um es kurz zu machen: Nein, es stimmt nicht.

Denn: Der Kreis Mettmann zählt noch zu den Gebieten, in denen die Bundesnotbremse greift, weil die Inzidenz über 100 liegt. Und in diesen Städten und Gemeinden ist der Schnelltest nur 24 Stunden gültig. Sollte der Kreis, was wir für die nächsten Tage erhoffen, mit dieser Sieben-Tage-Inzidenz endlich unter 100 sinken und fünf Werktage lang bleiben, dann gilt nicht mehr die Bundesnotbremse, sondern die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Und dann ist der Schnelltest auch 48 Stunden gültig.

Falls Sie uns das nicht glauben wollen: Wir haben es uns sicherheitshalber vom Gesundheitsministerium des Landes bestätigen lassen. Bleibt festzuhalten: Selbst in Testzentren wissen sie nicht immer, was gerade wie gültig.

Wenn also auch Sie hin und wieder den Überblick verloren haben sollten, können wir Sie trösten: Sie sind nicht allein.