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Liebe Leserin, lieber Leser,

wissen Sie eigentlich, wie lange so ein Schnelltest gültig ist? Also so einer, den man in einem Testzentrum machen lassen kann, wo man einen Ausdruck oder eine Mail als Bescheinigung bekommt? Das ist eine der Fragen, über die wir in dieser Woche gestolpert sind. Und sie steht beispielhaft für die Frage, die sich viele von uns in diesen Zeiten stellen: Was gilt eigentlich gerade?

Das ist nicht so einfach zu beantworten, denn es hat immer auch damit zu tun, wo man lebt, welche Corona-Inzidenz dort gerade herrscht, welche Regeln greifen, die Notbremse des Bundes oder die Schutzverordnung des Landes. Und dann wäre es auch hilfreich zu wissen, in welcher Fußgängerzone man eine Maske tragen muss und in welcher nicht, was wiederum die Städte bestimmen.

Möchte man da nicht – vielleicht auch nur für einen Augenblick – zu denen gehören, die sich an gar keine Corona-Regeln halten? Der Mensch mag es halt nicht kompliziert, sondern hätte es gerne einfach.

Unser „Job“ in diesen Tagen ist es immer wieder, quasi als Übersetzer Antworten zu geben auf die Frage, was eigentlich aktuell gültig ist. Und eine Antwort haben wir für Sie: Ab Samstag können die Menschen im Kreis Mettmann wieder in die Geschäfte. Termin-Shopping ist wieder erlaubt. Wir ersparen Ihnen (und uns) an dieser Stelle, welche Regelungen wiederum dafür verantwortlich sind. Details lesen Sie jedenfalls in der Geschichte auf unserer Titelseite und hier: https://supertipp-online.de/2021/05/20/termin-shopping-im-kreis-mettmann-ab-samstag-moeglich/.

In etwa einer Woche könnte es dann so weit sein, dass die Außengastronomie öffnen darf, dass Geschäfte ihre Kundschaft auch wieder ohne Termin (aber mit Test!) empfangen dürfen. Weiß eigentlich noch jemand, wie lange dieser Lockdown (inklusive „Teil-Lockdown) eigentlich inzwischen dauert?

Egal, wir möchten unsere Kundschaft jedenfalls bei diesem Neustart wieder mit einem Aktionspaket unterstützen: „3 für 2“ oder „4 für 3“ lautet unser Angebot. Sie zahlen zwei Anzeigen und bekommen drei dafür – oder eben vier Anzeigen zum Preis von drei. Interessenten können sich gerne per Mail ([email protected]) an unser Team wenden.

Einen Neustart gibt es auch in den Schulen des Kreises: Hier darf nach Pfingsten wieder Wechselunterricht angeboten werden. Und eine Woche später könnte es sogleich „normaler“ Unterricht im Klassenzimmer werden. „Präsenzunterricht“ heißt sowas heute… Mehr dazu steht hier: https://supertipp-online.de/2021/05/19/schule-nach-pfingsten-wieder-im-wechselunterricht/.

Alles, was wir hier schreiben, gilt natürlich immer nur, wenn die Corona-Lage nicht noch mal eine Wende nimmt. Aber davon gehen wir jetzt einfach mal aus.

Da war doch noch was? Richtig: die Frage nach dem Schnelltest. So lange die Inzidenz nicht „stabil unter 100“ liegt, gilt die Bundesnotbremse, und ein solcher Test ist nur 24 Stunden lang gültig. Auch wenn man Ihnen in einem Testzentrum etwas anderes erzählen sollte. Einzelheiten über diese -durchaus kuriose – Geschichte erfahren Sie in unserer gedruckten Zeitung und hier: https://supertipp-online.de/2021/05/20/wie-lange-gilt-eigentlich-ein-corona-schnelltest/.

In dieser Woche gibt es wieder so viele Informationen und „Storys“, dass wir sie hier gar nicht alle anreißen können. Aber lesen Sie selbst!

Wir wünschen Ihnen jedenfalls eine gute Lektüre und ein schönes Pfingst-Wochenende!

Markus Echternach & Hans-Joachim Kling
Geschäftsleitung         Redaktionsleitung
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