Die Verschotterung der Vorgärten sieht die Ratinger SPD kritisch. Foto: pixabay
Die Verschotterung der Vorgärten sieht die Ratinger SPD kritisch. Foto: pixabay

Ratingen. Die SPD will den Trend zur Verschotterung von Vorgärten über eine Gestaltungs- und Ortssatzung stoppen.

Mit der zunehmenden Verschotterung von Vorgärten hat sich die Politik bereits am 10. Juni des vergangenen Jahres befasst. Der zuständige Fachausschuss hatte entschieden, die Hausbesitzer mit Informations-Flyern zu inspirieren, ihre Vorgärten naturnah zu gestalten. In neuen Bebauungsplänen soll zudem die Begrünung von Vorgärten festgesetzt werden. Dem damaligen Vorstoß der SPD, eine entsprechende Satzung zu erlassen, folgte die Mehrheit nicht.

Die Fraktion will daher einen neuen Anlauf unternehmen: „Trotz der Information durch die Stadt ist in Ratingen der Trend zur Verschotterung der Vorgärten ungebrochen, gerade auch in Stadtteilen mit Bestandsbebauung im Rahmen von Eigentumswechseln bzw. Modernisierungsmaßnahmen,“ ärgert sich der Fraktionsvorsitzende Christian Wiglow.

„Deshalb sehen wir als SPD-Fraktion die Notwendigkeit, über reine Appelle und Informationsmaßnahmen hinauszugehen und durch eine Gestaltungssatzung hier steuernd einzugreifen. Aus Gründen des Klimaschutzes, des Artenschutzes und des Schutzes vor Starkregen sind verschotterte und damit versiegelte Vorgärten ein Problem“, ergänzt Uwe Ludwig (Sprecher im UKKNA).

Nach § 8 der Landesbauordnung NRW sollen nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden und sind zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.

„Um die Verschotterung und Versiegelung zu stoppen, ist es dringend erforderlich, eine Klausel zur Begrünung von Vorgärten festzusetzen“, so Wiglow.

Die „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“ vom Städte- und Gemeindebund NRW schreiben zur allgemeinen Zulässigkeit: „Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) hat sich auf unsere Nachfrage dazu wie folgt schriftlich geäußert: „Es können auch mit etwaigen Bauvorschriften [Anmerkung: in Form von Satzungen gem. § 89 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW 2018] über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke deren Oberfläche näher bestimmt werden.“ (schriftliche Auskunft des Referats 613 vom 23. September 2019).“ Ein Prozessrisiko werde nicht ausgeschlossen, so die Ratinger SPD-Fraktion.

„Darüber hinaus ist es dringend erforderlich auf Basis der Landesbauordnung eine geeignete Gestaltungs- bzw. Ortssatzung für bereits bebauter Grundstücke zur Eindämmung der weitern Verschotterung zu erarbeiten,“ bekräftigt der Fraktionsvorsitzende Christian Wiglow.