Ab Montag, 31. Mai, dürfen auch die Geschäfte im Kreis Mettmann ihre Kundschaft ohne Termin und ohne Test ins Ladenlokal lassen, hier Tanja Graupner aus Wülfrath. Foto: Kling

Kreis Mettmann. Die Landesregierung NRW hat die Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Die neuen Regeln sollen ab Freitag gelten. Sie sehen unter anderem vor, dass alle Geschäfte öffnen dürfen und die Kunden weder einen Schnelltest noch einen Termin brauchen. Aber im Kreis Mettmann gilt das nicht. Warum?

Der Kreis Mettmann zählt noch zu den Regionen, für die die vom Bundestag beschlossene Notbremse greift. Zwar liegt die Sieben-Tage-Inzidenz auch hier inzwischen deutlich unter 100, an diesem Donnerstag bei 69,8, aber das reicht nicht.

Denn die Regelungen der Bundes-Notbremse sehen vor, dass die Inzidenz an fünf Werktagen nacheinander unter 100 liegen muss: „Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 (…) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft“, heißt es dazu in den Erläuterungen der Bundesregierung.

Am vergangenen Samstag lag die Inzidenz im Kreis Mettmann noch über 100. Dann kam Pfingsten, so dass Sonntag und Montag nicht zählen. Die erforderlichen fünf Werktage „unter 100“ werden also erst am kommenden Samstag erreicht. Der übernächste Tag, an dem die Maßnahmen des Bundes also wieder außer Kraft treten, ist der kommende Montag, der 31. Mai.

Ab dann gelten auch im Kreis Mettman die Regelungen, die jetzt die Landesregierung beschlossen hat.