Der Kreis Mettmann hat einige zentrale Regelungen zusammengefasst, die ab Montag gelten könnten. Foto: Volkmann/pixabay
Der Kreis Mettmann hat einige zentrale Regelungen zusammengefasst, die ab Montag gelten könnten. Foto: Volkmann/pixabay

Kreis Mettmann. Die Kreisverwaltung weist erneut auf mögliche Lockerungen hin, die ab Montag in Kraft treten könnten.

Fünf Werktage muss die Inzidenz im Kreis Mettmann unter 100 liegen, damit im Anschluss am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse außer Kraft treten kann.

„Mit beginnender Zählung am Dienstag wird aller Voraussicht nach auch am fünften Tag, also am Samstag, die Inzidenz unter 100 liegen, sodass ab Montag die Notbremse außer Kraft treten kann und ab dann die Regeln der vom Land nochmals aktualisierten Coronaschutzverordnung gelten“, so die Kreisverwaltung.

Die wichtigsten Regelungen hat der Kreis Mettmann in drei Grafiken zusammengefasst: