Geschäfte dürfen wieder öffnen, Außengastronomie ist wieder möglich - wie hier in der Wülfrather Fußgängerzone. Im Kreis Mettmann könnten die neuen Regeln ab Montag greifen. Foto: Kling

Kreis Mettmann. Voraussichtlich ab 31. Mai können alle Geschäfte im Kreis Mettmann wieder öffnen. Die Kunden brauchen weder einen Termin, noch einen Schnelltest. Das sehen die neuen Regelungen des Landes vor.

Bereits ab diesem Freitag soll die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gelten. Für den erweiterten Einzelhandel, der bisher nicht zum täglichen Bedarf gerechnet wird, bedeutet das: Liegt die Inzidenz stabil unter 100, dürfen Geschäfte wieder öffnen, ohne dass die Kundinnen und Kunden einen Termin haben oder einen Schnelltest vorlegen müssen.

Für den Kreis Mettmann würde das ab kommenden Montag, 31. Mai, gelten, weil erst dann fünf Werktage in Folge die Inzidenz unter 100 liegen könnte – vorausgesetzt die Corona-Inzidenz-Kurve steigt nicht wieder an.

In Schulen soll ohnehin ab nächten Montag wieder Präsenzunterricht stattfinden.

Für die Gastronomie heißt das ebenfalls voraussichtlich ab Montag: Die Außenbereiche dürfen öffnen. Die Gäste müssen aber einen Schnelltest vorweisen können, der nach Ausstellung dann 48 Stunden gültig ist, nicht mehr nur 24 Stunden. Es entfällt die Vorschrift, dass Speisen und Getränke nicht im Umkreis des Betriebs zu sich genommen werden dürfen.

Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Es dürfen sich wieder – in unbegrenzter Zahl – Menschen aus zwei Haushalten treffen.

Außerdem: Kinos dürfen wieder öffnen (mit Test), in Hotels sind wieder private Übernachtungen möglich. Verboten bleiben Partys und private Veranstaltungen.

Ab 1. September sollen auch wieder Musik-Festivals und Volksfeste möglich sein, sofern die Inzidenz dann unter 35 gesunken ist.

Eine Übersicht auf die Einzelheiten der verschiedenen Lockerungen finden Sie hier.

Im Kreis Mettmann gilt die Ausgangssperre vorerst weiter, weil die Inzidenz hier noch nicht fünf Werktage lang unter 100 liegt. Steigt sie nicht wieder, gilt die Ausgangssperre ebenfalls ab Montag, 31. Mai, nicht mehr.