Die Stadt mahnt: Hundeführende müssten zudem damit rechnen, dass Hunde ohne Steuermarke auch dem Außendienst des Ordnungsamtes auffallen werden. Foto: pixabay
Die Stadt mahnt: Hundeführende müssten damit rechnen, dass Hunde ohne Steuermarke dem Außendienst des Ordnungsamtes auffallen werden. Foto: pixabay

Ratingen. Das Amt für Finanzwirtschaft weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 1. Juli fällig wird.

„Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird um rechtzeitige Überweisung unter Angabe des Kassenkontos gebeten“, heißt es hierzu aus dem Rathaus. Um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollte auf pünktliche Zahlung geachtet werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus dem Jahresbescheid vom 15. Januar oder aus einem später ergangenen Bescheid.

Die Stadtverwaltung nimmt die Fälligkeit zum Anlass, auf das SEPA-Lastschriftverfahren hingewiesen: „Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Steuer frühestens zum Fälligkeitstermin abgebucht. Außerdem wird immer der richtige Betrag gezahlt, auch wenn sich die Höhe der Abgaben ändert. Das Ausstellen von Überweisungen/Schecks oder die Änderung von Daueraufträgen entfallen genauso, wie zusätzliche Wege oder Portokosten. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist kein Risiko verbunden. Einer Abbuchung kann innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Das Geldinstitut wird eine Wiedergutschrift durchführen.“

Ein Formular für die Erteilung eines Lastschriftmandats steht unter www.ratingen.de als PDF-Datei zur Verfügung und kann bei Bedarf ausgedruckt werden.

„In der nächsten Zeit wird das Amt für Finanzwirtschaft im gesamten Stadtgebiet vermehrt Hundesteuerkontrollen durchführen“, kündigt die städtische Verwaltung an. Die Aktionen erfolgten auch in den Abendstunden und am Wochenende.

Hundeführende müssten zudem damit rechnen, dass Hunde ohne Steuermarke auch dem Außendienst des Ordnungsamtes auffallen werden. „Bei Hundehalterinnen und Hundehaltern, die keine gültige Steuermarke vorzeigen können, wird überprüft, ob der Hund zur Steuer angemeldet ist“, so die Stadt.

Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro je Hund.