Mettmann soll fahrradfreundlicher werden: Hier ein Piktogramm auf der Fahrbahn der Brückerstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv
Mettmann soll fahrradfreundlicher werden: Hier ein Piktogramm auf der Fahrbahn der Brückerstraße. Foto: Kreisstadt Mettmann/Archiv

Mettmann. Auf der Brückerstraße sind die Arbeiten für die Einrichtung der neuen Fahrradstraße abgeschlossen. Darauf weist die städtische Verwaltung hin.

In Fahrtrichtung Innenstadt wurde auf die Fahrbahn ein 1,50 m x 1,50 m großes Piktogramm (Fahrradstraße) aufgetragen. Dadurch ist die neue Regelung für alle Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen.

Die neue Fahrradstraße verlängert die bereits auf der unteren Johannes-Flintrop-Straße und der Breite Straße angelegte Fahrradstraße in Richtung Mettmann-Süd.

In einem weiteren Schritt wird die Gruitener Straße ebenfalls zur Fahrradstraße umgestaltet, sodass es einen Korridor vom Wohngebiet in Süd zum S-Bahnhaltepunkt „Mettmann Zentrum“ und weiter in die Innenstadt gibt.

Die Straßenverkehrsbehörde weist zur Eröffnung der neuen Fahrradstraße noch einmal auf die Verkehrsregeln, die für eine Fahrradstraße gelten, hin:

  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h
  • Fahrradstraßen sind dem Fahrradverkehr vorbehalten. Andere Fahrzeuge dürfen diese nur benutzen, wenn es durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist
  • Radfahrer dürfen zu jederzeit nebeneinander fahren
  • andere Fahrzeuge dürfen den Radfahrer weder behindern, noch beeinträchtigen; gegebenenfalls muss die Geschwindigkeit angepasst oder es muss gebremst werden.