Die Hundesteuer passe nicht zu einem modernen Steuersystem, meint der Bund der Steuerzahler NRW. Foto: pixabay
Die Hundesteuer passe nicht zu einem modernen Steuersystem, meint der Bund der Steuerzahler NRW. Foto: pixabay

Düsseldorf. Die Hundesteuer abschaffen – diese Forderung stellt der Bund der Steuerzahler NRW zum „Tag des Hundes“ am 13. Juni.

„Viele Menschen haben sich während der Corona-Pandemie einen Hund zugelegt. Das macht deutlich, dass ein Hund ein wichtiger sozialer Halt ist, wie ein Familienmitglied“, erklärt BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. Früher seien Hunde ein Luxus gewesen, die Hundesteuer gewissermaßen eine Luxussteuer. „Davon kann heutzutage keine Rede mehr sein.“

Willkürlich werde die Hundesteuer erhoben, so der Bund der Steuerzahler, das zeige ein Vergleich: Die Spanne für einen Hund reicht von 24 Euro jährlich in Lienen bis zu 180 Euro in Hagen. Als gefährlich eingestufte Hunde werden in der Regel höher besteuert. Hier zahlt man in Legden mit 120 Euro im Jahr am wenigsten, in Solingen und Heimbach mit 1.200 Euro am meisten. 92 Städte und Gemeinden erheben keine gesonderte Steuer für die so genannten Kampfhunde.

Elf Kommunen haben in diesem Jahr die Hundesteuer erhöht: Ahaus, Beverungen, Erkrath, Hellenthal, Hückeswagen, Jüchen, Kreuzau, Langenfeld, Rheinberg, Titz und Wülfrath. Dabei führt Ahaus mit einem Plus von 29 Prozent das Feld an. Für gefährliche Hunde hat Jüchen die Hundesteuer mit 41 Prozent am stärksten erhöht.

Wie bei jeder anderen Steuerart auch fließen die Einnahmen aus der Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt und sind nicht zweckgebunden.

„Wer denkt, die Einnahmen aus der Hundesteuer dienten dazu, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf Straßen und in Parks zu beseitigen, Fiffi-Tüten-Spender aufzustellen oder Hundewiesen einzurichten, der irrt“, sagt Steinheuer und betont: „Die Hundesteuer soll einfach nur Geld ins Stadtsäckel spülen. Sie ist aber nichts weiter als eine Bagatellsteuer, die in einem modernen Steuersystem keinen Platz mehr hat.“

Ein zeitgemäßes Steuersystem setze auf einige wenige Steuerarten, deren Erträge den Staat auskömmlich finanzieren, so der Bund der Steuerzahler NRW. „Bagatellsteuern – ob auf Hundehaltung, Tanzvergnügen oder den zweiten Wohnsitz – gehören nicht dazu“.