Die Wülfrather Sporthalle in der Fliethe. Foto: Hans-Joachim Kling
Die Wülfrather Sporthalle in der Fliethe. Foto: Hans-Joachim Kling

Wülfrath. Mit dem heutigen Freitag, 11. Juni, gilt im Kreis Mettmann die Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung. Auch Wülfrather Sporthallen öffnen wieder.

In Wülfrath können Sporthallen für den Vereinssport laut Stadtverwaltung unter folgenden Voraussetzungen öffnen: In geschlossenen Räumen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining (insbesondere anaerobes Schwellentraining) möglich. Kontaktsport ist mit bis zu zwölf Personen möglich.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen wird unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen gestattet.

Vor dem Betreten der Sportanlage sind die Hände zu desinfizieren und der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Darüber hinaus ist im Freien ist die Ausübung von  kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung sowie Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit möglich.