Der Beschluss berechtigt die Kalkwerke zur Ablagerung von Nebengestein, das bei dem Abbau anfällt. Foto: Volkmann
Der Beschluss berechtigt die Kalkwerke zur Ablagerung von Nebengestein, das bei dem Abbau anfällt. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Der Planfeststellungsbeschluss zur Halde Oetelshofen wird vom 14. bis 28. Juni  ausgelegt. Die Unterlagen sind auch in Wuppertal und Haan zugänglich.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Abraumhalde Oetelshofen der Kalkwerke Oetelshofen gefasst. Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt das Unternehmen zur Ablagerung von Nebengestein, das bei den Abgrabungen von Kalkstein aus dem benachbarten Steinbruch „Grube Osterholz“ anfällt.

Die Unterlagen werden vom 14. bis einschließlich 28. Juni auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter nrw./offenlage öffentlich zugänglich gemacht.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen der Planfeststellungsbeschluss und der Plan in diesem Zeitraum in den Städten Wuppertal und Haan zur allgemeinen Einsichtnahme aus: Im Rathaus Barmen in Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, montags bis donnerstags 9:00 bis 13:00 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr, sowie bei der Stadt Haan, Verwaltungsgebäude Alleestraße 8, Bauverwaltungsamt, Zimmer 202; aufgrund der Pandemie erhalten Besucher nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 02129 911310 oder per Mail [email protected]) innerhalb der üblichen Öffnungszeiten Zutritt.

„Alle Einsichtnehmenden sind aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sowie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, informiert die Bezirksregierung zu den Corona-Regelungen.

Innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlage kann beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Beschluss Klage erhoben werden.