Im Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung von einer Person pro 10 qm - die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg. Foto: Volkmann
Im Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung von einer Person pro 10 qm - die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Im Kreis Mettmann sind ab heute Lockerungen im Rahmen der Inzidenzstufe 1 der Coronaschutzverordnung möglich.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Stufe 1 für eine „stabile“ Corona-Inzidenz offiziell festgestellt. Damit gelten in den zehn kreisangehörigen Städten ab dem heutigen Montag, 14. Juni, neue Regelungen, die umfangreiche Lockerungen ermöglichen.

Die Kreisverwaltung hatte bereits eine Übersicht zu den zentralen Corona-Regelungen erstellt, die nun bei einer Inzidenz unter 35 gelten:

Die Inzidenz sinkt im Kreis Mettmann zudem weiter. Nach dem Wochenende liegt die Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 24,1, vier neue Corona-Fälle sowie ein Todesfall wurden dort registriert. Niedriger lag der Wert zuletzt Anfang Oktober des vergangenen Jahres.

Ebenfalls ab heute möglich sind Eintragungen des Impfstatus in den digitalen Impfpass, der nun schrittweise startet. Apotheken können die notwendigen QR-Codes generieren. Mehr dazu hier.