In vielen Apotheken gibt es das Impfzertifikat, das man für den digitalen Ausweis braucht, wie hier bei Gabi Backhaus von der Wülfrather Hirsch-Apotheke. Foto: Kling

Schon bald werden 25 Millionen Menschen in Deutschland „vollständig geimpft“ sein. Entsprechend groß ist die Nachfrage nach einem digitalen Impfnachweis. Aber wie bekomme ich den eigentlich?

Für den digitalen Impfnachweis brauchen die Geimpften erst einmal Papier: entweder die Impfbescheinigung oder den Impfausweis. Beides gibt es dort, wo man geimpft worden ist: im Impfzentrum oder beim Arzt oder der Ärztin.

Das Zertifikat, das aktuell in den Impfzentren ausgegeben wird, soll bereits den QR-Code enthalten, der für den digitalen Impfnachweis gebraucht wird.

Wer im Impfzentrum war, vollständig geimpft ist, aber noch keinen Code hat, soll ihn in diesen Tagen per Post bekommen.

Aber auch in Apotheken, die sich an der Aktion beteiligen, ist ein solches Impfzertifikat mit QR-Code erhältlich.

Dazu müssen die Geimpften den Impfnachweis und ihren Personalausweis in die Apotheke mitbringen. Dort werden ihnen die Zertifikate mit QR-Code ausgestellt. „Sie bekommen für jede Impfung ein eigenes Zertifikat“, erklärt die Wülfrather Apothekerin Gabi Backhaus. Die Nutzer müssen also zweimal ihre Impfung in die App „laden“.

Das hört sich komplizierter an, als es ist: Das Smartphone über den Code halten, schon sind die Daten auf dem Handy gespeichert.

Auf zwei Wegen findet der Impfnachweis den Weg auf das Handy: Mit der Corona-Warn-App des Bundes und mit dem „CovPass“, der App des Robert-Koch-Instituts. Der Impfnachweis oder -pass wird durch den digitalen Ausweis nicht überflüssig.

„Der Impfpass gilt als Nachweis in anderen Ländern als der EU“, informiert beispielsweise die Verbraucherzentrale NRW. Generell sollten sich Reisende aber immer informieren, welche Regeln im Ausland gelten und welche Dokumente erforderlich sind.

Gabi Backhaus weist außerdem darauf hin, dass auf dem digitalen Impfnachweis der vollständige Name – wie im Personalausweis oder Reisepass – stehen muss.

Denn wer am Flughafen eine Reise nicht antreten kann, weil wegen eines Namensfehlers sein digitaler Impfpass nicht akzeptiert wird, dürfte das als böse Überraschung erleben.
Gabi Backhaus rät, vorher beim Impfzentrum oder in der Apotheke falls erforderlich die Namenskorrektur vornehmen zu lassen.

Probleme mit dem Datenschutz gibt es aus Sicht der Verbraucherzentrale mit dem digitalen Impfnachweis nicht: „Dass Ihre Daten ausschließlich auf Ihrem Smartphone gespeichert und nicht an Cloud-Speicher oder Anbieter übermittelt werden, macht CovPass und die Corona-Warn-App außerdem datenschutzfreundlich.“