Die Bezirksregierung Düsseldorf weist auf eine Offenlage hin. Foto: pixabay
Die Bezirksregierung Düsseldorf weist auf eine Offenlage hin. Foto: pixabay

Düsseldorf/Hilden. Die Bezirksregierung Düsseldorf weist auf eine Offenlage zur Errichtung einer neuen Beschichtungslinie durch das Unternehmen 3M in Hilden hin.

Die Firma 3M Deutschland GmbH mit Sitz in Neuss hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die beabsichtigte wesentliche Änderung der Beschichtungsanlage 2 in 40721 Hilden, Düsseldorfer Str. 121-125 sowie auf Zulassung vorzeitigen Beginns gestellt.

Gegenstand der beantragten Änderung ist laut Bezirksregierung im Wesentlichen:

  • Errichtung und Betrieb einer neuen Beschichtungslinie Maker G10 (BE29) zur Beschichtung von Materialträgerbahnen mit Beschichtungslösungen und Haftvermittler inklusive aller zum Betrieb erforderlichen Aggregate und Versorgungsleitungen,
  • Errichtung und Betrieb einer Rührstation inklusive Dosierstation innerhalb der Einhausung der Beschichtungsstation 1 der Beschichtungslinie Maker G10,
  • Beantragung eines Stoffrahmens für die am Maker G10 zu verwendenden Beschichtungslösungen,
  • Erhöhung der Kapazität der Beschichtungsanlage 2 um den für die neue Beschichtungslinie Maker G10 erforderlichen Verbrauch an Lösemitteln um 1.159 t/a auf einen Verbrauch von insgesamt 7.990 t/a,
  • Anschluss der Abluftleitungen an die regenerative Nachverbrennungsanlage Maker G9 (BE28) zwecks thermischer Behandlung der entstehenden lösemittelbeladenen Abluft,
  • Anschluss der Rohrleitungen an das Thermalöl-Verbundsystem (Bestandteil der BE28) zur Versorgung der Beschichtungslinie Maker G10 mit Prozesswärme,
  • Erhöhung der Menge des Gesamt-Thermalölkreislaufes von ca. 32 m³ auf ca. 36 m³,
  • Kontinuierlicher Betrieb der neuen Anlagen an 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche und
  • Überführung der Gasflaschenstation an der südwestlichen Außenwand von Gebäude 45 in den Genehmigungsbestand.

Der Genehmigungsantrag sowie die zugehörigen Unterlagen liegen bis einschließlich 16. Juli an folgenden Stellen zur Einsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240a, Cecilienallee 2 in Düsseldorf; sowie bei der Stadtverwaltung Hilden, 4. Etage, Raum 440, Am Rathaus 1 in Hilden, aus.

Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie Erfassung der Kontaktdaten möglich.

Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwaltungsstelle: bei der Bezirksregierung Düsseldorf: Telefon-Nr.: 0211 475-9314 oder 0211 475-2292 oder E-Mail: [email protected] oder bei der Stadt Hilden: Telefon-Nr.: 02103 72-401 oder
E-Mail: [email protected]

„Der Zutritt zu den Räumlichkeiten wird nur gewährt, wenn eine medizinische Maske getragen wird“, so der Hinweis der Bezirksregierung.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Stadt Hilden innerhalb der Einwendungsfrist bis einschließlich 16. August 2021 vorgebracht werden. Die Einwendungen müssen neben dem Namen auch die volle leserliche Anschrift der einwendenden Person enthalten.