Eine Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt der Mettmanner Realschule ein. Foto: Volkmann
Eine Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt der Mettmanner Realschule ein. Foto: Volkmann

Mettmann. Mehrheitlich hat der Rat am Dienstagabend das Bürgerbegehren für den Erhalt der Realschule für unzulässig erklärt und ist damit der formaljuristischen Einschätzung der Verwaltung gefolgt. Die Stadt hatte ihrerseits eine Anwaltskanzlei mit einer rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beauftragt.

„Heute entscheiden wir nicht über Zügigkeiten, Schulformen, Vor- und Nachteile von gemeinsamen Lernen oder Unterricht bis 15.30 Uhr. Heute entscheiden wir über eine rechtliche Anforderung an ein Bürgerbegehren und anschließenden Entscheid, die stärkste Form der Bürgerbeteiligung mit dem Gewicht eines Ratsbeschlusses. Dies ist ein demokratischer Vorgang, denn unsere gemeinsame Basis ist das Gesetz. Das Gesetz formuliert zu Recht Anforderungen auch an ein Bürgerbegehren, die erfüllt werden müssen“, führte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann zu Beginn der Diskussion über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus.

„Bei der Zulässigkeit geht es ausschließlich um eine Rechtsfrage, bei der es nur ein Ergebnis geben kann: Das Begehren ist zulässig oder es ist nicht zulässig“, erklärte Jurist Alexander Wirth von der Baumeister Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbH aus Münster.

Bei der Kostendarstellung, so Wirth, seien wichtige Informationen auf den Unterschriftenlisten nicht aufgeführt worden. Darauf hatte die Verwaltung die Bürgerinitiative hingewiesen, nachdem sie den Entwurf der Unterschriftenliste, auf der die finanziellen Auswirkungen eines Bürgerbegehrens für die Kommune aufgeführt sein müssen, erhalten hatte.

Dezernent Marko Sucic hatte der Bürgerinitiative mitgeteilt, dass dies dazu führen könne, „dass die erforderliche Zulässigkeitserklärung für den Fortgang des Bürgerentscheids durch den Rat nicht gegeben werden kann“. Die Initiative teilte der Stadt mit, berichtete Sucic, dass sie keine Veranlassung sehe, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen, sämtliche Kosten aufzuführen.

Vor der Abstimmung hatte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann dem Rat empfohlen, die Ratssitzung zu unterbrechen, um der Bürgerinitiative die Möglichkeit einzuräumen, ihr Begehren vorzustellen. Als Vertreter der Initiative warb Dr. Helmut Peick am Ende seiner Ausführungen dafür, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären, dann aber auch einen Ratsbürgerentscheid zum Erhalt der Realschule durchzuführen. Andernfalls sehe sich die Bürgerinitiative gezwungen, rechtliche Schritte gegen den Ratsbeschluss über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens einzuleiten.

Aus der Politik wurde angekündigt, über die weiteren Schritte und möglicherweise einen Ratsbürgerentscheid in einer Sondersitzung des Rates zu entscheiden. Auf diese Möglichkeit hatte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann bereits zu Beginn ihrer Ausführungen zum Bürgerbegehren hingewiesen.

Bis zu einer Ratssondersitzung soll die Verwaltung die schulrechtlichen Fragen, die ein solcher Beschluss hätte, mit der Bezirksregierung klären.