Kindergeld nach der Schulzeit Ausbildung
Über Kindergeldanträge gibt es Informationen bei der Familienkasse. Foto: pixabay

Kreis Mettmann/Bergisches Land. Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Daher sollten ihre Eltern den Antrag frühzeitig stellen und Unterlagen einreichen, so der Hinweis der Agentur für Arbeit.

Das aktuelle Schuljahr ist zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

„Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld“, das teilt die Arbeitsagentur mit. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres könne Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, „wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert“. Zudem könne während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) Kindergeld gezahlt werden.

Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

„Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden“, heißt es. Voraussetzung dafür sei, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genüge die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit sei in diesem Zeitraum nicht erforderlich. „Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen“, so die Agentur für Arbeit. So könnten die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Auch für volljährige Kinder kann das Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Dort können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar.

Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.