Wasser tropft von einem Deckel in einen Kochtopf Foto: Volkmann
Wasser tropft von einem Deckel in einen Kochtopf Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Das Abkochgebot für Trinkwasser in Wülfrath, Velbert, Heiligenhaus und Ratingen bleibt noch bestehen. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

„Die Hochwassersituation in der vergangenen Woche hatte dazu geführt, dass das von den beiden Wasserwerken in Mülheim-Styrum für die Trinkwasserversorgung aufbereitete Uferfiltrat der Ruhr von Flusswasser beeinträchtigt wurde“, so die Kreisverwaltung.

Zum Versorgungsgebiet der beiden Wasserwerke gehören unter anderem die Städte Wülfrath und Heiligenhaus, Velbert mit den Ortsteilen Mitte und Neviges sowie die Ratinger Stadteile Lintorf, Breitscheid, Hösel und Eggerscheidt.

Die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW) desinfiziert das Wasser mit Ozon, UV-Licht sowie Chlor in hoher Konzentration. Die Chlorung zeige Wirkung, teilt die Kreisverwaltung mit. Die aktuellen mikrobiologischen Befunde zeigten keine Auffälligkeiten.

„Bis das Abkochgebot aufgehoben werden kann, schreibt die Trinkwasserverordnung allerdings auch für die nächsten Tage noch Untersuchungen vor.“ Vorbehaltlich der weiter positiven Untersuchungsergebnisse zeige sich das Kreisgesundheitsamt zuversichtlich, dass das Abkochgebot noch vor dem Wochenende aufgehoben werden könne.

Über die Aufhebung des Abkochgebotes will der Kreis Mettmann unverzüglich informieren.

Informationen zur örtlichen Wasserversorgung in den betroffenen Städten liefern auch die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft sowie die örtlichen Stadtwerke.

Die Wasserwerksgesellschaft informiert zudem zum Abkochen:

  • Trinkwasser für mindestens drei Minuten sprudelnd kochen
  • Nach dem Abkochen kann das Wasser bedenkenlos getrunken werden
  • Vor dem Abkochen gilt: Kein Verzehr! Keine Zähne putzen und keine Eiswürfel zubereiten. Nehmen Sie zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser und decken sie diese mit wasserundurchlässigem Pflaster ab. Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.Möglich sind jedoch: Duschen, Baden, Geschirr und Besteck spülen, Wäsche waschen und putzen.