Symbolfoto: Verbraucherzentrale NRW

Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale NRW informiert über das Thema Zahnzusatzversicherungen:

Für Zahnzusatzversicherungen wird viel Werbung gemacht. „Rundum-Sorglos-Paket“ heißt es etwa, „auch wenn es eigentlich zu spät ist“. Mit „bis zu 100% Erstattung“ und „ohne Wartezeit“. Das klingt verlockend, denn Zahnersatz ist teuer und viele Menschen möchten sich vor hohen Zahnarztrechnungen schützen. Doch hält die Versicherung wirklich, was die Slogans versprechen? Und was ist in der Werbung nicht erlaubt? Arne Weinberg, Jurist und Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, gibt wichtige Hinweise.

Kann ich mich auf Werbeaussagen wie „ohne Wartezeit“ oder „Rundum-Sorglos-Paket“ verlassen, wenn ich eine Zahnzusatzversicherung abschließe?
Leider nicht so ohne Weiteres. Wir haben festgestellt, dass einige Anbieter Verbraucher:innen durch (zu) vielversprechende Werbeaussagen in die Irre führen. Erst im Mai haben wir eine bekannte Zahnzusatzversicherung mit Erfolg abgemahnt, die im Internet geworben hatte: „Diese Zahnversicherung zahlt alles.“ Ein Blick in die Tarifbestimmungen zeigte aber, dass natürlich bei Weitem nicht „alles“ vom Versicherungsschutz umfasst war. Häufig ist die Leistungspflicht pro Versicherungsfall gedeckelt, die maximale Erstattung nach Versicherungsjahren gestaffelt oder die Zahl der Zahnreinigungen ist begrenzt.

Was ist in der Werbung für Zahnzusatzversicherungen konkret nicht erlaubt?
Die Werbung darf im Hinblick auf die Reichweite des Versicherungsschutzes nicht irreführend sein, das heißt bei durchschnittlichen Verbraucher:innen keine Fehlvorstellungen hervorrufen. Werbung darf zwar in bestimmten Grenzen übertreiben, aber nur, solange niemand hierdurch getäuscht wird. Das heißt für die Zahnzusatzversicherungen, dass nicht der Anschein erweckt werden darf, dass ein uneingeschränkter Versicherungsschutz geboten wird, wenn die Tarife Einschränkungen irgendwelcher Art vorsehen.

Wie finde ich dann überhaupt den richtigen Tarif?
Wichtig ist, sich genug Zeit bei der Suche nach der richtigen Zahnzusatzversicherung zu nehmen. Man sollte sich genau überlegen, welche Leistungen man regelmäßig in Anspruch nimmt bzw. im Ernstfall abgesichert sein sollen. Daneben reicht es nicht aus, allein die Preise zu vergleichen. Entscheidend ist: Was bekomme ich für mein Geld? Sind wirklich Privatleistungen abgedeckt oder verdoppelt sich nur der Festzuschuss, also der Kassenanteil? Hier kommt man an einem Blick ins Kleingedruckte, das heißt in die Versicherungs- und Tarifbestimmungen, nicht vorbei. Helfen können dabei die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW oder unabhängige Tarifvergleiche, zum Beispiel von der Stiftung Warentest.

Hintergrundinfo:
Zahnzusatzversicherungen sind nach Angaben der Privaten Krankenversicherung (PKV) die populärsten privaten Zusatzversicherungen. 2019 hatten rund 16,4 Millionen Bundesbürger eine private Zahnzusatzversicherung, die Zahl der Abschlüsse steigt seit Jahren. Denn seit 2005 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz nur noch einen festen Zuschuss für die Regelversorgung. Bei Leistungen darüber hinaus muss man die Mehrkosten selbst tragen.

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