Nach dem Hochwasser sind große Mengen Müll angefallen. Foto: Stadt Erkrath/archiv
Nach dem Hochwasser sind große Mengen Müll angefallen. Foto: Stadt Erkrath/archiv

Erkrath. Nach dem Beschluss des „Soforthilfepakets NRW“ durch das Landeskabinett können finanzielle Hilfen auch in Erkrath beantragt werden. 

Die Veraltung informiert: „Die Leistungen gehen an Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in einem vom Hochwasser betroffenen Gebiet haben und dadurch Schäden erleiden mussten.

Die Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürgern beträgt bei einer Person 1.500 Euro
pro Haushalt. Hinzu kommen 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende
Person. Maximal werden 3.500 Euro pro Haushalt ausgezahlt. Voraussetzung für
die Auszahlung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem
durch Hochwasser betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten
Personen versichern, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000
Euro entstanden ist, der nach Einschätzung der antragstellenden Person auch
nicht durch bestehende Versicherungen ersetzt wird.

Auch Unternehmen, Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige können einen entsprechenden Antrag stellen. Sie erhalten eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro. Dieselben Regelungen gelten für Landwirte sowie land- und forstwirtschaftliche
Betriebe.“

Betroffene Erkratherinnen und Erkrather könnten den Antrag ab sofort entweder
per Post oder persönlich bei der Stadtverwaltung Erkrath, Fachbereich Finanzen,
Bahnstraße 2, einreichen oder vor Ort in Raum 1.19 ausfüllen, hieß es aus dem Rathaus.

Die Zustellung per Fax an 0211 2407-2009 oder Mail an [email protected] sei ebenso möglich.

Zur Verifizierung sei dem Antrag zudem eine Kopie oder ein Foto eines gültigen Lichtbildausweises der antragstellenden Person beizufügen. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit betrage drei bis fünf Tage. Die anschließende Auszahlung erfolge ohne vorherige schriftliche Bestätigung.

„Sollte der Betrag mehr als sieben Tage nach Antragstellung nicht auf dem Konto eingegangen sein, wird um erneute Kontaktaufnahme gebeten“, so die städtische Verwaltung.

Alle Antragsformulare, Richtlinien sowie ausführliche Informationen zur Soforthilfe NRW sind der Homepage der Landesregierung unter www.land.nrw/soforthilfe zu entnehmen.