Nach dem Hochwasser: Die IHK Düsseldorf berät betroffene Unternehmen. Foto: pixabay
Nach dem Hochwasser: Die IHK Düsseldorf berät betroffene Unternehmen. Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Die Industrie- und Handelskammer informiert Unternehmen über Hilfen von Bund und Land.

„Bund und Land NRW unterstützen ab sofort Unternehmen und Menschen, die durch die Flutkatastrophe in Not geraten sind. Unternehmen können für jede betroffene Betriebsstätte 5.000 Euro beantragen“, erklärt Mathias Meinke, Teamleiter Existenzgründung und Unternehmensförderung der IHK Düsseldorf. Private Haushalte werden mit einem Sockelbetrag von maximal 1.500 Euro unterstützt, der sogenannte Haushaltsvorstand ist hier bereits berücksichtigt. Für jede weitere Person des Haushalts werden ergänzend 500 Euro gezahlt, maximal jedoch 3.500 Euro.

Betroffene finden Details, Antragsformulare und eine FAQ-Liste auf der Homepage des Landes Nordrhein-Westfalen zum Abruf bereit. Ausgezahlt werden die Gelder von den jeweiligen Kommunen. Dort sind auch die Anträge einzureichen.

„Auch wenn die Hochwasserkatastrophe in anderen Regionen ein viel größeres Ausmaß hatte, sind Düsseldorf und der Kreis Mettmann nicht gänzlich verschont geblieben“, gibt Meinke zu bedenken. Wichtig sei, dass die Hilfen, wie von der Politik zugesagt, schnell und unbürokratisch bei den Bedürftigen ankämen.

Darüber hinaus habe die Finanzverwaltung NRW steuerliche Entlastungen beschlossen. Ferner stellt die Bundesagentur für Arbeit betroffenen Unternehmen die Zahlung von Kurzarbeitergeld in Aussicht.

Die IHK weist ebenfalls darauf hin, dass abgesehen von Gebäudeschäden teilweise auch die Kommunikations- und Verkehrsinfrastruktur gestört seien. „Dies kann auch weiter Auswirkungen auf die Logistik haben, also die Zu- und Auslieferung von Waren und den Personenverkehr,“ erklärt Meinke.

Die IHK informiert über Unterstützungsangebote, Verkehrsbeeinträchtigungen und Spendenaktionen unter www.duesseldorf.ihk.de, Webcode: 5199586.