Die Aufschrift
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte in einer Sondersitzung schnelle Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen. Die Stadtverwaltung informiert:

Die Soforthilfe kann von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Angehörigen freier Berufe und Landwirten beantragt werden.

Hilfe für Bürgerinnen und Bürger
Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Auch Kommunen können ab sofort finanzielle Unterstützung beim Land NRW beantragen. Das Geld soll vor allem dem schnellen Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur dienen. In den vergangenen Tagen hat der Kreis Mettmann bereits eine Million Euro als Sofortmaßnahme erhalten. Da der Kreis selbst mit seiner eigenen Infrastruktur nicht maßgeblich betroffen ist, wird er die gesamte Summe abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit an die Städte verteilen.

Hilfe für Kommunen

Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Antragsverfahren findet man auf der Homepage des Landes unter www.land.nrw/soforthilfe. Zuständig für die Bewilligung ist die Kommune, in der sich der Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz befindet.

Anträge sind mit dem Stichwort „Soforthilfe Unwetterkatastrophe“ zu richten an:

Stadtverwaltung Mettmann
Neanderstr. 85, 40822 Mettmann

oder per E-Mail an: [email protected]

Bürgertelefon Fluthilfe

Darüber hinaus hat die Landesregierung das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren.

Die Nummer richtet sich an betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen. Das „Bürgertelefon Fluthilfe“ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0211 4684-4994 erreichbar.