Am Regenrückhaltebecken Flandersbacher Straße in Wülfrath drohte der Deich zu brechen. Links im Bild die Leitungen, mit denen das Wasser in die Anger abgepumpt wurde. Foto: Kling

Wülfrath. Die Hochwasser-Soforthilfe des Landes NRW können bei der städtische Verwaltung beantragt werden. 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für Wülfratherinnen und Wülfrather, die durch das Hochwasser geschädigt wurden, und für Wülfrather Wirtschaftsunternehmen (einschl. Landwirtschaft) Soforthilfen zur Verfügung:

Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger

Antragsvoraussetzungen:

  • 1. Hauptwohnsitz in Wülfrath
  • 2. Schaden über mindestens 5.000 Euro, der nicht durch Versicherungsleistungen ge-deckt ist (Eigenerklärung). Leistung: 1.500 Euro/Haushalt zzgl. 500 Euro je weiterer Person, Maximalhöhe: 3.500 Euro
  • Antragsformular
    Richtlinie
    Ausfüllhilfe
Soforthilfe für Wirtschaft/Landwirtschaft

Antragsvoraussetzungen:

  • 1. Betriebsstätte in Wülfrath
  • 2. Schaden über mindestens 5.000 Euro, der nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt ist (Eigenerklärung)
  • 3. Betriebsstätte räumlich getrennt von Wohnbereichen
  • 4. Grundsätzlich: keine Insolvenz vor dem 14. Juli 2021
    Leistung: 5.000 Euro je Betriebsstätte
  • Antragsformular
    Richtlinie
    Fragen und Antworten
    Ausfüllhilfe

Die Anträge könne gesandt werden an: Stadtverwaltung Wülfrath, Büro Bürgermeister, Ayleen Schommer, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per E-Mail an: [email protected].

„Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet“, so die Stadtverwaltung. Rückfragen beantworteen die Leiterin des Büros des Bürgermeisters, Silke Volz-Schwach, unter der Rufnummer 18 255 oder per E-Mail an [email protected] oder Ayleen Schommer unter der Rufnummer 18-203.