Die Inzidenz liegt am heutigen Freitag am siebten Tag in Folge über dem Grenzwert. Foto: Volkmann
Die Inzidenz liegt am heutigen Freitag am siebten Tag in Folge über dem Grenzwert. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. „Ab kommenden Montag, 16. August, liegt der Kreis Mettmann wieder in der Inzidenzstufe 2“, das teilt nun auch die Kreisverwaltung mit.

Da die Sieben-Tages-Inzidenz am Samstag den achten Tag in Folge die 35 überschreite, trete dieser Wechsel am übernächsten Tag automatisch in Kraft. Demnach ab Montag.

Auch das NRW-Gesundheitsministerium hat in seiner Matrix zu den Inzidenzstufen bereits vorgegriffen, zwar noch unverbindlich, aber für den Kreis Mettmann hat das MAGS das Kreuzchen bereits in der Spalte für die „Inzidenzstufe 2“ gesetzt.

Der Kreis Mettmann weist darauf hin, dass einige Maßnahmen wieder verschärft werden: „Im öffentlichen Raum dürfen sich beliebig viele Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen. Außerdem dürfen sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen.“

Private Veranstaltungen im Freien seien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich.

Im Einzelhandel reduziere sich die Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10qm.

„Die Außengastronomie ist weiterhin ohne Testnachweise erlaubt“, so die Kreisverwaltung. „Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Testnachweise vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.“

Weiterhin heißt es: Außen sei kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport sei mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt. Innen sei kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport sei mit bis zu 12 Personen erlaubt. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) sei hingegen nicht erlaubt.

„Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung ist erlaubt.“

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos seien mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Unabhängig von diesen Regelungen werde das Land Nordrhein-Westfalen in Kürze eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffen berücksichtigt, so die Kreisverwaltung.

Alle geltenden Regeln kann man hier nachlesen www.mags.nrw.