Ein Mann darf die Altstadt drei Monate lang nicht mehr betreten - die Polizei sprach ein
Ein Mann darf die Altstadt drei Monate lang nicht mehr betreten - die Polizei sprach ein "Bereichsbetretungsverbot" aus. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Ein sogenanntes Bereichsbetretungsverbot hat die Polizei in Düsseldorf für drei Monate gegen einen 30-Jährigen ausgesprochen. Ihm werden Körperverletzung, Diebstähle und sexuelle Belästigung vorgeworfen. 

Wie die Polizei berichtet, hat sie gegen einen 30-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf ein Verbot zum Betreten der Altstadt erlassen – dieses gilt drei Monate.

„In einem Zeitraum von zwölf Wochen ist der Mann 15 Mal strafrechtlich in der Düsseldorfer Altstadt in Erscheinung getreten“, so die Polizei. Neben Körperverletzungsdelikten und Diebstahlsdelikten werden dem 30-Jährigen auch „mindestens vier Sexualdelikte“ vorgeworfen, bei denen er Frauen belästigt und unsittlich berührt haben soll.

Aktuell befindet sich der einschlägig vorbestrafte Mann in Untersuchungshaft. „Er wird aber auch nach seiner Entlassung für die nächsten drei Monate die Düsseldorfer Altstadt nicht mehr betreten dürfen“, so die Polizei und erklärt hierzu: „Sollte er dennoch dort angetroffen werden, muss er mit einem erheblichen Zwangsgeld alternativ Zwangshaft und mit einer Ingewahrsamnahme rechnen“.

Das Bereichsbetretungsverbot ist ein Teil des „Konzeptes Altstadt“ der Polizei Düsseldorf und soll zusammen mit weiteren Maßnahmen, die Sicherheit erhöhen. Die Maßnahme beruhe auf dem Polizeigesetz NRW und diene der Gefahrenabwehr, so die Polizei, die angibt, derzeit bei weiteren Personen Bereichsbetretungsverbote zu prüfen.