Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild

Wuppertal/Solingen. Mehrere Umweltstraftaten sowie Urkundenfälschung legt die Wuppertaler Staatsanwaltschaft einem 67-Jährigen aus Solingen zur Last. Es ist die Anklage vor dem Schöffengericht erhoben worden.

Wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal mitteilt, sei Anklage vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wuppertal gegen einen inzwischen 67-jährigen Solinger erhoben worden. Dem Geschäftsmann werden gemäß Strafgesetzbuch fünf Fälle des unerlaubten Umgangs mit Abfällen sowie in jeweils einem weiteren Fall das unerlaubte Betreiben von Anlagen und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Umweltstraftaten soll der Solinger aus Gewinnsucht verübt haben, so die Staatsanwaltschaft, die damit die Annahme besonders schwerer Fälle begründet.

„Im Einzelnen soll der Angeschuldigte diverse Unternehmen im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Abbruchtechnik und Immobilien entweder selbst als Geschäftsführer oder unter Einsatz von Strohpersonen als faktischer Geschäftsführer betrieben haben“, erläutert Oberstaatsanwalt Baumert zu den Vorwürfen. Im Zuge der Geschäfte soll der 67-Jährige in den Jahren 2012 bis 2015 auf einem Grundstück im Bereich Simonshöfchen in Wuppertal nicht genehmigt mehr als 9.800 Kubikmeter Bauschutt abgelagert haben.

Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, im Jahre 2013 angeordnet zu haben, dass auf einer Baustelle am Kurfürstenweg in Langenfeld unter anderen asbesthaltiger Abfall vergraben wurde. „Im Jahr 2014 soll er einen in der Carl-Leverkus-Straße in Langenfeld befindlichen alten Luftschutzbunker unter anderen mit PCB belasteten Abfällen verfüllen lassen haben“, führt die Behörde aus.

Bei in den Jahren 2014 und 2015 in der Bergstraße in Solingen vorgenommenen Abbrucharbeiten solle er „asbesthaltige Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt und der Stadt Solingen gefälschte Entsorgungsnachweise vorgelegt haben“. Ebenfalls asbesthaltige Abfälle soll er nach Ausführungen des Wuppertaler Oberstaatsanwalts in den Jahren 2015 und 2016 auf einer Baustelle in der Velberter Straße in Heiligenhaus nicht ordnungsgemäß separiert und entsorgt haben.

Vor der Erhebung der Anklagen seien „außerordentlich intensive Ermittlungen“ durchgeführt worden. Dem Amtsgericht könnten daher umfangreiche Gutachten und weitere Urkunden vorgelegt werden, so Baumert. Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt 40 Zeugen benannt.

Das Amtsgericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Für den Fall einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten, für den weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten.