Durch das Hochwasser - das Foto zeigt die Lage in Neviges - sind auch im Kreis Mettmann immense Schäden entstanden. Foto: Volkmann
Durch das Hochwasser - das Foto zeigt die Lage in Neviges - sind auch im Kreis Mettmann immense Schäden entstanden. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Nach der Flutkatastrophe läuft der Wiederaufbau. Dafür haben Bund und Länder Mittel bereitgestellt. Anträge können sei Freitag gestellt werden – auch im Kreis Mettmann. 

Wer an die Hochwasserkatastrophe denkt, dem kommen vermutlich zunächst Bilder aus den südlichen NRW-Regionen in den Kopf. Dabei war die Not der Menschen ganz nah: Auch in mehreren kreisangehörigen Städten waren die Auswirkungen der anhaltenden Starkregenfälle zu spüren, so etwa in den Velberter Stadtteilen Langenberg und Neviges, in Ratingen oder in Erkrath.

Aus dem gesamten Kreis Mettmann gingen Mitte Juli binnen kürzester Zeit Notrufe bei der Kreisleitstelle ein – es waren tausende.

Nach Schätzungen der Städte sind im Kreis Mettmann an den Infrastrukturen Millionenschäden entstanden:

  • Velbert: 3.100.000
  • Heiligenhaus: 250.000
  • Ratingen: 3.500.000
  • Wülfrath: 30.000 – 50.000
  • Mettmann: 260.000
  • Erkrath: 3.477.500
  • Haan: 1.400.000
  • Hilden: 2.990.000
  • Langenfeld: 620.000
  • Monheim: 26.500

Die CDU-Landtagsabgeordneten Claudia Schlottmann, Martin Sträßer und Christian Untrieser wiesen auf diese Zahlen hin und auf die Möglichkeit, nun Mittel für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe zu beantragen. Möglich ist das seit dem 17. September.

Ein 30-Milliarden-Euro-Paket haben Bund und Länder für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe bereitgestellt. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen davon bis zu 12,3 Milliarden Euro. Das Geld soll nun an betroffene Privatpersonen, Unternehmen und Forstbetriebe ausgezahlt werden. Außerdem soll damit die zerstörte kommunale Infrastruktur wiederaufgebaut werden. Wie hoch der Schaden im Kreis Mettmann ist, steht noch nicht fest, die von den Städten genannten Summen sind vorläufige Schätzungen.

Es können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.

„Sehr gute Nachricht für die Städte im Kreis Mettmann“

„Dies ist eine sehr gute Nachricht für die Städte im Kreis Mettmann“, meint Christian Untrieser. „Damit ist in wenigen Wochen in guter Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ein sehr weit reichendes Hilfsprogramm entstanden.  Die Höhe der Wiederaufbauhilfe wird im Regelfall 80 Prozent des entstandenen Schadens abdecken. In Härtefällen können bis zu 100 Prozent der Schadensumme übernommen werden.“

Für Schäden an ihrem Hausrat können Betroffene zudem eine Pauschale beantragen. Diese wird nach der Anzahl der gemeldeten Personen im Haushalt gestaffelt sein, einem Ein-Personen-Haushalt stehen demnach 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhaushalte erhalten eine höhere Pauschale. Diese Hilfen sind nachrangig nach Versicherungsleistungen, Spenden und Soforthilfen für denselben Zweck. „Wohlwissend, dass das Geld nicht das Leid aufwiegen kann, bin ich erleichtert, dass wir den betroffenen Menschen damit schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung zusichern können“, so Claudia Schlottmann.

Durch die Hochwasserkatastrophe haben auch viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige eine starke Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bis hin zur vollständigen Zerstörung ihrer Betriebsstätten erlitten. Martin Sträßer: „Auch sind schnelle Hilfen notwendig, um den Unternehmen und ihren Beschäftigten wieder eine Perspektive für die Zukunft zu geben.“

Die Hilfsanträge können gestellt werden. Bereits seit dem vergangenen Dienstag steht zudem ein Servicetelefon für die Fragen von Bürgern und Unternehmen zur Verfügung. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter 0211 4684 4994 erreichbar. Infos gibt es auch online unter: www.land.nrw.