Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei
Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei

Mettmann. Eine 76-Jährige ist am Samstag durch falsche Gewinnversprechen am Telefon um mehrere Hundert Euro gebracht worden. Die Täter versuchten es ein zweites Mal bei der Seniorin. Die Polizei verhinderte größeren Schaden.

Am Samstagmittag habe eine 76-jährige Mettmannerin einen Anruf eines vermeintlichen Verkaufssenders erhalten, berichtet die Polizei zu der Tat. Der Anrufer habe der Seniorin vorgegaukelt, dass sie bei einem Gewinnspiel gewonnen habe. Zuvor müsse die Frau jedoch eine Überweisung von mehreren Hundert Euro zur sogenannten „Gewinnbereitstellung“ tätigen. Die Mettmannerin überwies noch am gleichen Tag den geforderten Betrag und wartete auf weitere telefonische Anweisungen.

„Am Montag kam es zu einem erneuten Anruf, in dessen Verlauf der 76-Jährigen die baldige Auszahlung ihres Gewinns zugesichert wurde“, so die Polizei. Mehrere Tausend Euro Steuern müssten allerdings vorher überwiesen werden. Die Seniorin ging zu ihrer Hausbank und hob das Geld ab, das sie anschließend per Expresspost versandt hatte. „Da dem aufmerksamen Bankmitarbeiter berechtigte Zweifel an der Echtheit des Anrufes gekommen waren, informierte dieser folgerichtig die Polizei, welche die Seniorin an ihrer Wohnanschrift antraf“, hieß es.

Die Seniorin erläuterte, was geschehen war. Die Polizeibeamten gingen zu der Postfiliale, konnten den mit Bargeld gefüllten Briefumschlag sicherstellen und an die Seniorin übergeben. Inzwischen ermittelt die Kriminalpolizei.

Die Kreispolizeibehörde Mettmann nimmt den Fall zum Anlass, um vor der Masche der falschen Gewinnversprechen zu warnen. Betrüger täuschen per Post oder auch am Telefon hohe Gewinne vor, verlangen jedoch vor der Auszahlung Bereitstellungs- oder Bearbeitungsgebühren. Auch werden die Angerufenen oftmals dazu aufgefordert, Gutscheinkarten zu erwerben und die Codes zur Aktivierung zu übermitteln. Die Polizei rät dringend dazu, derartigen Versprechen keinen Glauben zu schenken. Beenden Sie selbstständig das Telefonat und informieren Sie Familienangehörige oder Freunde, bevor Sie Überweisungen oder andere Zahlungsarten leisten.