Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat die Haushaltsverfügung für den Nachtragshaushalt 2021 des Kreises Mettmann unterzeichnet. 

Damit kann die in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichene Nachtragssatzung veröffentlicht werden. Der Hebesatz der Kreisumlage wurde für dieses Jahr auf 29,05 von Hundert (v.H.) festgelegt und damit gegenüber der ursprünglichen Planung für 2021 um 2,37 Prozentpunkte gesenkt.

Wie alle Gebietskörperschaften wird auch der Kreis Mettmann durch die Folgen der Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Erträge brechen weg und Mehraufwendungen entstehen. Um diese Auswirkungen aufzufangen, können die Corona-bedingten Belastungen im Haushalt isoliert werden. Dem ist der Kreis nachgekommen und hat die von ihm berechnete Summe der Belastungen in Höhe von 14,4 Mio. Euro isoliert. Vor allem aber berücksichtigt der Kreis auch die Lage und die Interessen seiner kreisangehörigen Städte, deren Haushalte ebenso von der Pandemie betroffen sind. „Die Absenkung ist ein gutes Zeichen für die Kommunen im Kreis Mettmann – gerade in Zeiten voller Herausforderungen“, sagt Birgitta Radermacher.

Nicht nur die Folgen der Pandemie, sondern auch die Zerstörung, die Sturmtief Bernd im Juli 2021 in Teilen von NRW, so auch im Kreis Mettmann, verursacht hat, wird die weitere Haushaltsplanung und -bewirtschaftung belasten. „Mein Mitgefühl ist bei den Menschen, die im Sturmtief Bernd viel verloren haben und mein Dank gebührt allen Helferinnen und Helfern“, sagt die Regierungspräsidentin.