Das neue Verkehrszeichen verbietet mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von Zweirädern, auch Fahrrädern. Foto: Kreisstadt Mettmann
Das neue Verkehrszeichen verbietet mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von Zweirädern, auch Fahrrädern. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Auf der Neanderstraße sind mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung erfolgreich umgesetzt worden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Gegenüber dem Rathaus wurde ein Schutzstreifen für Radfahrer ab der Ecke Am Rathaus bis zur Seminarstraße markiert und führt so den bestehenden Schutzstreifen entlang der Kreissparkasse in Richtung Eidamshauser Straße fort.

Ab der Ecke Seminarstraße bis zur Laubacher Straße ist die Fahrbahnbreite aufgrund der einseitig parkenden Fahrzeuge und der Bushaltestelle nicht breit genug, damit auch dort ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert werden kann.

Um den Radfahrer an dieser Stelle aber weiter gesichert führen zu können, wurde ein Überholverbot von Radfahrern ausgesprochen. Dafür wurde ein ganz neues Verkehrszeichen aufgestellt, dass es Autofahrern verbietet, Zweiradfahrer bis zur Ecke Laubacher Straße zu überholen. „Das Überholverbot in diesem Abschnitt gilt in beide Fahrtrichtungen und trägt neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit auch zur Geschwindigkeitsberuhigung bei“, sagt Marcel Alpkaya, der als Klimaschutzbeauftragter der Stadt auch für den Radverkehr zuständig ist.

Im weiteren Verlauf der Straße kann der Radverkehr aufgrund der bergabführenden Straße ohne Schutz bei Tempo 30 im fließenden Verkehr mitradeln.

Aus der Gegenrichtung wurde für den Radverkehr ein weiterer Schutzstreifen auf der Neanderstraße bergauf bis zur Ecke Laubacher Straße markiert. Dies dient vor allem der Sicherheit von Schülerinnen und Schülern, die mit dem Fahrrad zum Konrad-Heresbach-Gymnasium fahren.