Ratinger Polizei verfolgte einen Raser in Ratingen. Symbolfoto: Polizei

Ratingen. Die Polizei hat einen 26-jährigen Autofahrer gestellt, der nach Angaben der Polizei mit bis zu 140 km/h in Ratingen unterwegs war. Der Führerschein wurde eingezogen, der Wagen sichergestellt.

Am Samstag um 0.40 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei auf der Kaiserswerther Straße (L 422) in Ratingen-West auf einen Wagen aufmerksam, der sich mit sehr lautem Motorengeräusch der Süd-Dakota-Brücke näherte. Als der weiße VW Golf GTI mit Solinger Kennzeichen dann tatsächlich mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit am wartenden Streifenwagen vorbeiraste, nahmen die Beamten die Verfolgung auf.

Diese Verfolgung ging über den Hauser- und Maubeuger Ring rund zwei Kilometer weit. Die Polizei protokollierte Geschwindigkeiten des VWs von bis zu 140 km/h.

An der Kreuzung Maubeuger Ring / Wilhelmring / Hochstraße / Brückstraße musste der Golf GTI verkehrsbedingt stark abbremsen. Diese Gelegnehit nutzte die Polizei, um dem Fahrer  deutliche Haltezeichen zu geben. Der aber bog erst noch in die Brückstraße ein, um dann wenig später zu stoppen.

Bei der Kontrolle zur Rede gestellt, äußerte der 26-jährige VW-Fahrer aus Ratingen spontan: „Ich bin zu schnell gefahren – oder?“. Der „offenbar einschlägig vorgebildete GTI-Fahrer“, so die Polizei, berichtete, dass er aber niemals mehr als 21 km/h zu schnell gefahren sei, weil er keine Punkte riskieren wolle. Von denen habe er nämlich schon einige, aber er brauche seinen Führerschein.

„Hier konnte die Ratinger Polizei nicht mehr uneingeschränkt zustimmen“, heißt es weiter in dem Polizeibericht, „da die aktuell festgestellten Geschwindigkeiten des VW Golf GTI auf innerörtlichen Straßen (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) weit mehr als 21 km/h betrugen.“

„Deshalb hatten die Beamten auch gleich mehrere schlechte Nachrichten für den jungen Raser“, schreibt die Kreispolizei weiter, „als sie ihm eröffneten, dass sie eine Verkehrsvergehensanzeige fertigen und sowohl seinen Führerschein, als auch den gesamten Golf GTI sicherstellen würden. Da nützte dem jungen Beschuldigten auch nicht, dass er sofort Widerspruch gegen die polizeilichen Maßnahmen einlegte.“

Der Wagen wurde beschlagnahmt, abgeschleppt und sichergestellt. Auch der Führerschein wurde beschlagnahmt und dem 26-jährigen Beschuldigten bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.

„Das Leid, welches den Opfern von illegalen und verbotenen Kraftfahrzeugrennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen“, schreibt die Polizei in diesem Zusammenhang. „Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen dafür deutlich verschärft. Der dazu neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch, wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach solchen Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.

Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die durch ihr Rasen aus eigensüchtigen Motiven das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt.“