Eine jungen Frau läuft durch einen Tunnel. Foto: pixabay/symbolbild
Eine jungen Frau läuft durch einen Tunnel. Foto: pixabay/symbolbild

Mettmann. Vor fünf Jahren hat der Verein „Neue Wege“, der sich um straffällig gewordene Kinder und Jugendliche kümmert, einen Opferfonds eingerichtet, um Opfer jugendlicher Straftäter schnell und unbürokratisch entschädigen zu können.

Auf diese Weise wird ein materieller Ausgleich auch in solchen Fällen möglich, in denen die Geschädigten sonst kaum eine Chance auf Wiedergutmachung hätten. „Dadurch kann oftmals ein langwieriges, kosten- und zeitaufwendiges sowie von den Betroffenen oft als nervenaufreibend empfundenes Zivilverfahren verzichtet werden“, sagt Manfred Cserni von der städtischen Jugendhilfe im Strafverfahren.

Da das Hauptaugenmerk des Vereins auf die Unterstützung gefährdeter oder straffällig gewordener junger Menschen gerichtet ist, um Straffälligkeit im Jugendalter zu verhindern, war die Einrichtung des Fonds damals im Vorstand nicht unumstritten. Ist der Opferschutz mit der erzieherischen Arbeit vereinbar? Ausschlaggebend für die positive Entscheidung war schließlich, dass häufig nur die Täter, nicht aber die Opfer im Mittelpunkt standen.

Nach langer Vorbereitung mit Unterstützung von Kooperationspartnern, die am Aktionstag der Wirtschaft in Mettmann gewonnen werden konnten, fand schließlich die Auftaktveranstaltung zur Einrichtung des Opferfonds für ein Fachpublikum statt.

Aus zweckgebundenen Spenden, insbesondere der Volksbank Mettmann, wurde ein Sonderkonto eröffnet, das mit Mitteln des Vereins aufgestockt wurde. Jugendliche Straftäter können mit dem Verein einen Darlehensvertrag abschließen und erhalten bis zu 800 Euro, um ihrem Opfer eine Entschädigung zahlen zu können. Das Darlehen muss in kleinen Raten an den Verein zurückgezahlt werden. Jugendliche, die das Geld nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit, ihre Schulden über Sozialstunden abzuarbeiten.

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten nutzen die Jugendhilfen im Strafverfahren in Mettmann, Haan, Wülfrath, Heiligenhaus und Erkrath den Opferfonds inzwischen immer häufiger. Cserni: „Er ist inzwischen zu einem festen Bestandteil des erzieherischen Portfolios geworden und kann als wirksame Maßnahme gesehen werden, mehr Rechtsfrieden und Opfergerechtigkeit im Jugendstrafverfahren zu schaffen.“ Dies wird auch von der Staatsanwaltschaft und den Jugendgerichten so gesehen, sodass die Wiedergutmachung mit Hilfe des Darlehens zunehmend in Anspruch genommen wird.