Eine benutzte OP-Maske liegt auf dem Boden. Foto: pixabay/symbolbild
Eine benutzte OP-Maske liegt auf dem Boden. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Ab dem heutigen 1. Oktober gelten in Nordrhein-Westfalen gelockerte Corona-Regeln. Das Land hatte die Schutzverordnung angepasst und zugleich bis zum 29. Oktober verlängert.

Einige Experten sehen dem Herbst mit Sorge entgegen, in mehreren Bundesländern fallen derzeit jedoch Corona-Beschränkungen – so auch in Nordrhein-Westfalen. Das Land hatte die Coronaschutzverordnung bis zum 29. Oktober verlängert und einige Anpassungen vorgenommen.

Die neue Corona-Schutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vorm informiert das Land NRW. Bislang musste man in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie an Verkaufsständen, in Kassenbereichen und an vergleichbaren Orten sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen eine Maske tragen.

„Diese Pflicht fällt weg“, so das NRW-Gesundheitsministerium. Trotzdem werde weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden könne. Typischerweise sei das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.

Unberührt bleibt die Maskenpflicht hingegen im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel
in Innenräumen mit Publikumsverkehr sowie bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mahnt trotz aktueller Entspannung bei den Corona-Zahlen: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten müssen“. Die aktuellen Infektionszahlen und der Fortschritt bei den Impfungen ermögliche weitere Schritte in Richtung Normalität. „Zugleich appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, mit den wiedergewonnenen Freiheiten nach wie vor verantwortungsvoll umzugehen“, so Laumann.

„Wichtige bleibe, die Impfkampagne voranzutreiben. Über 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahre in Nordrhein-Westfalen seien vollständig geimpft. Insgesamt seien es in NRW über 67 Prozent der Menschen.

„Gleichzeitig bleibt das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln von Bedeutung“, so das Gesundheitsministerium.  „Damit konnte in den vergangenen Wochen in Nordrhein-Westfalen weitestgehend Normalität im Alltag einkehren.“

Weitere Corona-Lockerungen

Das Land NRW hat nicht nur bei der Maskenpflicht nachjustiert, sondern auch in anderen Bereich. „Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist“, so das Gesundheitsministerium, das beispielhaft Diskotheken und Chorproben nennt.

Bei Großveranstaltungen, so etwa Sportveranstaltungen, Konzerten oder Musikfestivals, ist die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauern vollständig entfallen. „Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert“, erklärt das Gesundheitsministerium. Es könnten nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstalter sicherstellen, dass „außerhalb der Plätze Masken getragen werden“.

In der Innengastronomie entfallen Schutzanforderungen: Es seien nun keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich. Stattdessen werden die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. „Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes“, stellt das NRW-Gesundheitsministerium klar.

Einige wesentliche Corona-Regelungen stellt das NRW-Gesundheitsministerium in einem FAQ online bereit unter www.mags.nrw.