Die Sternenlicht-Revue spielt in der Ratinger Stadthalle. Bild: Sternenlicht-Revue
Die Sternenlicht-Revue spielt in der Ratinger Stadthalle. Bild: Sternenlicht-Revue

Ratingen. Am 2. und 3. Oktober wird in Ratingen die Sternenlicht-Revue aufgeführt – ein gut zweistündiges Musical nach der Musik von Starlight Express.

Die Sternenlicht-Revue  besteht aus 31 Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 22 Jahren und ihren Eltern. Seit ihrer Gründung im Jahre 1996 konnten unter dem Motto “Kinder helfen Kindern” schon über 250.000 Euro für Hilfsprojekte “erspielt” werden. Am Wochenende finden nun zwei Aufführungen in der Stadthalle statt: Samstag ab 15.30 Uhr sowie Sonntag ab 14.30. Der Einlass beginnt jeweils eine Stunde vorher.

Durch die Aufführungen für den guten Zweck sollen Spendengelder für die Helen-Keller-Schule gesammelt werden.

Die Show erzählt den Traum eines Kindes von der Weltmeisterschaft der internationalen Züge. Die liebenswerte, aber technisch völlig veraltete Dampflok Rusty kämpft gegen die hypermoderne E-Lok Elektra und die mächtige Diesellok Greaseball um die Liebe des Erste-Klasse-Waggons Pearl. Es geht um Freundschaft, Vertrauen, Verrat und Konkurrenz, und darum, dass man alles erreichen kann, wenn man nur fest genug an sich glaubt.

Das Publikum könne sich auf ein „spannendes, heiteres und unterhaltsames Musical und eine aufwendige Inszenierung freuen“, laden die Akteure der Sternenlicht-Revue ein. Die Kinder und Jugendlichen sind mit Herz und Seele bei der Sache. Ebenso ihre Eltern, die in mühevoller Handarbeit die Kostüme für die Darsteller gefertigt haben. Diese seien „den Originalen aus Bochum nachempfunden“.

Karten können im Internet erworben werden unter www.sternenlicht-revue.de oder in den folgenden Vorverkaufsstellen: Ticketverkauf der Touristeninformation, Reisezentrum Tonnaer und Leib & Rebe in Lintorf.

Entsprechend der Vorgaben der Stadt Ratingen und des Landes NRW gelten laut Veranstalter diese Corona-Schutzmaßnahmen: Der Einlass ist nur für geimpfte, genesene oder getestete Gäste möglich („3G-Regel“). Nur Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (einschließlich) sind von der Regel ausgenommen. Für Schulkinder, die in der Schule getestet wurden, genügt ein Schülerausweis als Nachweis, für alle anderen der offizielle Impfnachweis bzw. Genesenen-Nachweis (App oder Papier), bzw. das Testergebnis eines Bürgertestzentrums (Schnelltest).